BundesgerichtUrteil im Zuger Paracetamol-Mordkomplott ist rechtskräftig
SDA
22.5.2020 - 12:01
Das Zuger Pärchen, das mit Überdosen von Paracetamol den Gatten der Frau vergiften wollte, muss definitiv wegen versuchten Mordes ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden Beschuldigten abgewiesen und damit das Urteil des Zuger Obergerichts bestätigt.
Demnach erhält die Frau eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 7 Monaten und der Mann eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Eine erste Verurteilung durch das Obergericht mit Strafen von 10 Jahren respektive 10 Jahren und 8 Monaten hatte das Bundesgericht im letzten Sommer annulliert, dies weil das Zuger Gericht sich auf eine nicht schlüssige Analyse der Haare des Opfers gestützt habe.
Der zweite Beschwerdegang nach Lausanne war für das ehemalige Liebespaar aber nicht mehr erfolgreich, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die Beschuldigten hatten vorgebracht, dass auch das danach erstellte Zusatzgutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich nicht gegen sie verwendbar sei.
Die Haaranalysen sollten darüber Auskunft geben, wie viel Paracetamol der Mann eingenommen hat. Das Zuger Obergericht räumte in seinem Urteil ein, dass sich aus den Gutachten kein exakter Wert ableiten lasse. Die Analysen würden die Beschuldigten aber nicht entlasten, denn sie zeigten, dass der Mann neben den freiwilligen auch zusätzliche Mengen des Wirkstoffs eingenommen habe, deren Höhe angesichts seiner Leberschädigung auf die Dauer zum Tod führe.
Diese Beurteilung des Zuger Obergerichts sei nicht zu beanstanden, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Auch die WhatsApp-Nachrichten, in denen sich das Paar über den Tod des Mannes und die Paracetamol-Mengen austauschte, seien vom kantonalen Gericht nicht willkürlich als Beweise herangezogen worden.
Demnach haben die beiden Beschwerdeführer, eine 38-jährige Rumänin und ein 45-jähriger Schweizer, zwischen Mitte Mai und Ende August 2016 versucht, mit starken Überdosen Paracetamol den Gatten der Frau zu vergiften. Sie wollten so bei dem starken Trinker, der sich in schlechter körperlicher Verfassung befand, eine tödlichen Leberschaden herbeiführen.
Der Plan flog nur durch Zufall auf. Die Frau hatte ihrem Liebhaber die Kreditkartendaten ihres Ehemanns gegeben. Er gab damit mehrere tausend Franken aus. Darauf reichte der Geschädigte wegen Kreditkartenmissbrauchs Anzeige gegen Unbekannt ein – die Ermittler kamen auf den Liebhaber und darauf auf das Mordkomplott. (Urteil 6B_245/2020 und 6B_246/2020 vom 6. Mai 2020)
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