Arbeitsvergabe Urteil verzögert Abriss von ehemaligem Altersheim in Emmen

SDA

14.2.2019 - 11:33

Das ehemalige Altersheim Herdschwand kann vorerst nicht zurückgebaut werden, wie es die Stimmberechtigten von Emmen im vergangenen März beschlossen hatten. Die Gemeinde wiederholt die Ausschreibung für den Abriss nach einem Gerichtsurteil.

Man breche das Verfahren provisorisch ab und wiederholt die Ausschreibung mit den erforderlichen Korrekturen, teilte die Gemeinde Emmen am Donnerstag mit. Im August 2018 hatte die kommunale Baudirektion nach einer Ausschreibung den Zuschlag einer Bauunternehmung zum Preis von netto 975'000 Franken erteilt.

Eines der drei Unternehmen, das in der Ausschreibung unterlegen war, reichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein, weil das siegreiche Unternehmen nicht am Besichtigungstermin teilgenommen habe, obwohl dies in der Ausschreibung für obligatorisch erklärt worden sei. Das Kantonsgericht schloss in der Folge zwei Bewerber wegen der Nichterfüllung von Ausschreibungskriterien vom Verfahren aus.

Die Bevölkerung hatte für den Rückbau einen Kredit von 1,5 Millionen Franken gutgeheissen. Im laufenden Ausschreibungsverfahren bleiben durch das Urteil gerade zwei Anbieter übrig, die das Kostendach übersteigen, schreibt die Gemeinde. Für den Gemeinderat sei dieser Umstand ausreichend, das laufende Verfahren abzubrechen und das Ausschreibungsverfahren mit geschärften Kriterien zu wiederholen.

Allerdings besteht ein Rechtsmittel gegen den provisorischen Abbruch des Verfahrens, das vor einer Neuausschreibung abgewartet werden muss. Erst nachdem der provisorische Abbruch des Verfahrens rechtskräftig ist, kann eine neue Ausschreibung stattfinden. Der Gemeinderat rechnet daher mit einem verzögerten Rückbau von bis zu einem Jahr. Auf den geplanten Baustart des Bauprojekts «Herdschwand» hat dieses Verfahren keinen Einfluss.

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