Zentralschweiz Verbände wehren sich gegen Denkmalschutz-Schwächung in St. Gallen

ka, sda

8.6.2022 - 15:07

Der St. Galler Kantonsrat wird sich in der Junisession mit einem umstrittenen Geschäft beschäftigen: Kompetenzen im Denkmalschutz sollen vom Kanton zu den Gemeinden verlagert werden. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat wird sich in der Junisession mit einem umstrittenen Geschäft beschäftigen: Kompetenzen im Denkmalschutz sollen vom Kanton zu den Gemeinden verlagert werden. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton St. Gallen soll mit einer Gesetzesänderung der Denkmalschutz angepasst werden. Die Kompetenzen würden sich vom Kanton zu den Gemeinden verschieben. Dagegen wehrt sich unter anderem der Heimatschutz, der bei einer Gutheissung eine Beschwerde in Aussicht stellt.

Keystone-SDA, ka, sda

In der am Montag beginnenden Junisession des St. Galler Kantonsrats ist eine umstrittene Anpassung im Planungs- und Baugesetz traktandiert. Es geht darin um Baudenkmäler, die unter dem Schutz des Kantons oder des Bundes stehen. Bisher musste die kantonale Denkmalpflege Veränderungen an solchen Bauten bewilligen.

Nach dem Vorschlag der Regierung und der vorberatenden Kommission soll nun dieser Schutz aufgeweicht werden. Neu wären die Gemeinden für die Bewilligung von Umbauten oder Abbrüchen zuständig. Der Kanton müsste sich im Nachhinein mit Beschwerden und Rekursen gegen diese Entscheide wehren, falls die Denkmalpflege damit nicht einverstanden ist.

Verstoss gegen Bundesrecht

In einem gemeinsamen Communiqué wird die Gesetzesanpassung vom Heimatschutz St. Gallen/Appenzell Innerrhoden, den Architekturfachverbänden sowie von WWF und Pro Natura kritisiert. Die Kompetenzverlagerung verstosse «gegen internationales Recht sowie gegen Bundesrecht», denn damit würde eine untere Staatsebene über Verantwortlichkeiten einer oberen Ebene entscheiden. Gemeinden könnten Bauentscheide fällen, die vom Bund oder dem Kanton bezahlt werden müssten.

Die Verbände fordern den Kantonsrat auf, die Vorlage nicht zu beschliessen. Sollte die Gesetzesänderung gutgeheissen werden, werde dagegen «eine staatsrechtliche Beschwerde geprüft», heisst es im Communiqué.