Strassenbau Verkehrs-Club hält an Einsprache gegen den Luzerner Bypass fest

rl, sda

13.3.2024 - 10:40

Die Autobahn 2 in Kriens südlich von Luzern. (Archivaufnahme)
Die Autobahn 2 in Kriens südlich von Luzern. (Archivaufnahme)
Keystone

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) hält die für die Stadt Luzern geplante Umfahrungsautobahn Bypass weiterhin für unnötig. Er zieht seine Einsprache gegen das Projekt an das Bundesverwaltungsgericht weiter, weil es bei einer korrekten Berechnung seiner Auswirkungen unzulässig sei.

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Der Bund hatte im Februar für den 1,7 Milliarden Franken teuren Autobahnausbau die Plangenehmigung verfügt. Rechtskräftig ist die Baubewilligung aber noch nicht. Nach der Stadt Kriens hält auch der VCS Luzern seine Einsprache aufrecht, wie dieser am Mittwoch mitteilte.

Der Bypass besteht aus einem 3,5 Kilometer langen Tunnel, der von Ibach bis Kriens führt. Er soll dem Transitverkehr zur Verfügung stehen. Die heutige Autobahn durch den Sonnenbergtunnel soll zur Stadtautobahn werden. Im Endeffekt soll der Bypass zu einer Entlastung des Strassennetzes in der Stadt und Agglomeration führen.

«Stark veraltete Daten»

Der VCS ist mit diesem Szenario nicht einverstanden. Die Verkehrsprognosen beruhten auf «stark veralteten Daten», teilte er mit. Der durch den Autobahnausbau neu generierte Verkehr werde nicht berücksichtigt. Weiter monierte er, dass nur der motorisierte Individualverkehr im Verkehrsmodell betrachtet werde.

Der VCS ist der Überzeugung, dass die Verkehrsprognosen damit die Auswirkungen des Projekts nicht richtig abbilden würden. Damit stimmten auch die Resultate der Kosten-Nutzen-Analyse und der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht.

Der VCS geht gemäss der Mitteilung davon aus, dass der finanzielle Nutzen, der durch die Staureduktion erzielt werden soll, im Projekt überschätzt werde. Die vorgesehenen Investitionen liessen sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen, teilte der VCS mit.

Der Verband vermisst zudem die Einbettung des Bypass in die Klimapolitik. Verkehrsinfrastrukturprojekte müssten zwingend an dem Netto-Null-Ziel gemessen und auf ihre Zulässigkeit geprüft werden, hiess es in der Mitteilung.