Reformierte KircheWahl zweier katholischer Geschäftsprüfer in Brunnen-Schwyz ungültig
kad, sda
4.1.2022 - 11:37
Die Wahl zweier Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Brunnen-Schwyz ist ungültig, weil die beiden Männer katholisch sind. Konvertieren kommt für die Gewählten nicht in Frage.
kad, sda
04.01.2022, 11:37
SDA
Ende November hatte die Versammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Philipp Ritter einstimmig neu in die GPK gewählt, allerdings unter Vorbehalt, da nicht klar war, ob er als Katholik überhaupt wählbar sei. Abklärungen hätten nun gezeigt, dass die Wahl ungültig ist, sagte Erhard Jordi auf Anfrage. Der Präsident der Kantonalkirche und ehemalige Kirchenratspräsident von Brunnen-Schwyz bestätigte ein Meldung im «Bote der Urschweiz» vom Dienstag.
Sowohl in der Kirchgemeindeordnung als auch in der Verfassung der reformierten Kantonalkirche sei festgehalten, dass nur Mitglied einer Kirchenbehörde sein könne, wer Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde sei. Das gelte auch für die GPK.
Ungültig ist somit auch die Wiederwahl von Bruno Gwerder, der bereits seit 2005 sein Amt in der GPK versieht – nota bene als Katholik. Jordi sagte, die Konfession Gwerders sei in all den Jahren nie ein Thema gewesen.
«Ökumenische Lösung»
Gemäss aktuellem Kenntnisstand könnten die beiden ihr Amt nicht ausführen. Die GPK sei aber funktionsfähig, da ein rechtmässig gewähltes Mitglied vorhanden sei. Auch stünden derzeit keine drängenden Aufgaben für die Kommission an.
Die beiden Katholiken hätten versichert, dass sie zur Verfügung stehen, wenn man sie brauche. Zu konvertieren komme aber für beide nicht in Frage, sagte Jordi. Es gelte, das Problem «ökumenisch zu lösen».
Dazu laufen derzeit rechtliche Abklärungen. Die grössere und aufwendigere Hürde wäre eine Anpassung der Kantonalkirchenverfassung. Jordi, seit Anfang dieses Jahres frischgebackener Kirchenratspräsident, hat keine Kenntnis von ähnlich gelagerten Fällen im Kanton.
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