Energie Weniger externe Energiezufuhr für Neubauten im Kanton Schwyz

SDA

5.3.2020 - 08:49

Schwyzer Neubauten sollen sich künftig nahezu eigenständig mit Energie versorgen müssen. (Symbolbild)
Schwyzer Neubauten sollen sich künftig nahezu eigenständig mit Energie versorgen müssen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/PASCAL BLOCH

Der Kanton Schwyz passt sein Energiegesetz an, um die Effizienz im Gebäudebereich zu verbessern. Neubauten sollen künftig nahezu ohne externe Energiezufuhr und ganz ohne Elektroheizungen auskommen.

Das aktuelle Schwyzer Energiegesetz stammt aus dem Jahr 2009 und soll nun teilrevidiert werden, wie die Staatskanzlei am Donnerstag anlässlich der Vernehmlassung mitteilte. Neben einer höheren Energieeffizienz sollen die Anpassungen auch zu einer Harmonisierung mit anderen Kantonen führen.

Die Vorlage orientiert sich am Basismodul der kantonalen Mustervorschriften mit den vom Bund geforderten minimalen Bestimmungen. So soll etwa Neubauten von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden. Der notwendige Strom soll möglichst auf dem Grundstück oder am Gebäude produziert werden.

Bei den bestehenden Gebäuden sollen die CO2-Emissionen reduziert werden, dies insbesondere durch erneuerbare Energien und höhere Energieeffizienz. Eingeführt wird der Nachweis eines sommerlichen Wärmeschutzes, um den Bedarf an Kühlanlagen zu reduzieren.

Weiter sollen Beleuchtungen und Lüftungen in Dienstleistungsgebäuden energieeffizienter betrieben, Elektroheizungen in Neubauten verboten und eine Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen und -boiler eingeführt werden. Hingegen wird bei Neubauten mit geringem Energiebedarf auf die Heizkostenabrechnung verzichtet.

Die Revision soll überdies Grundlagen für eine kantonale Energieplanung ermöglichen. Der Kanton will seine Vorbildfunktion wahrnehmen, indem er künftig bei seinen eigenen Neubauten und bei Gesamterneuerungen grundsätzlich den Minergie-A oder Minergie-P Standard einhält. Die Vernehmlassung zum revidierten Energiegesetz dauert bis am 12. Juni 2020.

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