Der Regierungsrat will das Ordnungsbussenrecht gemäss den neuen eidgenössischen Vorgaben ausweiten. Die Neuerung führt dazu, dass nicht mehr nur Polizisten den Bussenblock zücken dürfen, sondern auch Angestellte des Amts für Migration, die Fischereiaufseher und vermehrt die Wildhüter.
Die eidgenössischen Räte verabschiedeten vor drei Jahren das neue Ordnungsbussengesetz. Der Bundesrat beschloss Anfang 2019 die dazugehörende Verordnung. Der Regierungsrat möchte die Vorgaben des Bundes auf den 1. Januar 2020 umsetzen, wie er am Montag mitteilte.
Ordnungsbussen hätten für Fehlbare Vorteile, erklärt der Regierungsrat, denn sie seien einfacher und kostengünstiger als ordentliche Strafverfahren. Sie sollen deswegen nicht mehr nur bei geringfügigen Strassenverkehrs- und Drogendelikten ausgesprochen werden, sondern auch in anderen Rechtsbereichen.
Klares Sache
Das Ordnungsbussenverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn es sich um geringfügige Übertretungen handelt, und wenn der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht klar ist. So wird neu das unberechtigte Pflücken wildwachsender Pflanzen ein Ordnungsbussentatbestand.
Das Amt für Migration soll neu eine Busse aussprechen dürfen, wenn ein Ausländer bei der Beschaffung der Ausweispapiere nicht kooperativ genug ist. Der grösste Teil der Neuerungen betrifft aber Vorschriften zum Schutz der Natur und betrifft etwa Fischer oder Hundehalter.
Heute werden im Kanton Luzern pro Jahr 70'000 bis 80'000 Ordnungsbussen ausgesprochen. 99 Prozent davon entfallen auf den Strassenverkehr. Der Regierungsrat geht nicht davon aus, dass die Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens zu wesentlich mehr Bussen führen wird.
Die Dominanz der Verkehrsbussen sei zu gross, schreibt der Regierungsrat. Zudem dürften einzelne Widerhandlungen nicht sehr häufig vorkommen, oder der Fehlbare mache sich mehrerer Delikte schuldig, so dass das ordentliche Strafverfahren zur Anwendung komme.
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