Die Mitglieder des Obwaldner Ober- und Kantonsgericht werden höchstwahrscheinlich in stiller Wahl gewählt. Die Kantonsgerichtspräsidenten werden hingegen voraussichtlich an der Urne gewählt.
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichte im kommenden Februar lief am Montag um 17 Uhr ab, wie die Obwaldner Staatskanzlei mitteilte.
Bei der Staatskanzlei wurden fristgerecht so viele Kandidaturen für das Obergericht und das Kantonsgericht angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Verstreicht die Frist für den Rückzug von Wahlvorschlägen bis am 11. Dezember um 17 Uhr unbenutzt, kann der Regierungsrat die Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklären.
Ebenso bei den Obergerichtspräsidentenwahlen. Die amtierenden Gerichtspräsidenten Andreas Jenny und Stefan Keller treten für die nächste Amtsperiode erneut an. Es gingen keine zusätzlichen Kandidaturen ein.
Für die drei Kantonsgerichtspräsidien hingegen gingen bei der Staatskanzlei vier Kandidaturen ein. Es treten Lorenz Burch (bisher), Monika Omlin (bisher), Roland Infanger (bisher) und Andrea Imfeld-Gasser (neu) an. Der erste Wahlgang findet am 9. Februar 2020 statt. Es gelangt das Mehrheitswahlverfahren zur Anwendung. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist für den 15. März 2020 vorgesehen.
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