Verkehrssicherheit Zebrastreifen-Hoheit in 30er-Zonen soll beim Kanton Luzern bleiben

SDA

25.8.2020 - 00:02

Ob es im Kanton Luzern in einer Tempo-30-Zone einen Fussgängerstreifen geben soll, soll künftig weiterhin der Kanton entscheiden. (Symbolbild)
Ob es im Kanton Luzern in einer Tempo-30-Zone einen Fussgängerstreifen geben soll, soll künftig weiterhin der Kanton entscheiden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Luzerner Regierung will die Anordnung der Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen nicht in die Verantwortung der Gemeinden delegieren. Sie lehnt eine entsprechende SP-Motion ab.

Grundsätzlich sind gemäss aktueller Verordnung in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen nicht zugelassen. Viele Fussgängerstreifen wurden daher in den vergangenen Jahren entfernt. Ausnahmen gibt es dort, wo besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, beispielsweise bei Schulen und Heimen.

Diese Bestimmung, in Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine Fussgängerstreifen zuzulassen, führe in den Gemeinden immer wieder zu heftigen Kontroversen, schreibt Motionär Andy Schneider (SP) im Vorstoss.

Es gebe Gemeinden, die aus diesem Grund auf die Einführung von Tempo 30 verzichten, weil dies mit der Demarkierung von bewährten Fussgängerstreifen verbunden wäre. Mit der Motion soll der Regierungsrat beauftragt werde, die Anordnung von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen in die Verantwortung der Gemeinden zu delegieren

Die Regierung will dies aber nicht tun und lehnt die Motion ab. Die erst seit diesem Jahr geltende Anordnungskompetenz sei zweckmässig und effizient und solle beibehalten werden. Sie stelle sicher, dass der Kanton auf dem übergeordneten Kantons- und Gemeindestrassennetz die Interessen des überregionalen Verkehrs wahrnehmen könne.

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