Prozess Zimmernachbarn im Wahn erschlagen: Beschuldigter bleibt in Klinik

SDA

28.1.2020 - 12:40

Die tödliche Tat, über die das Luzerner Kriminalgericht befand, spielte sich 2017 in der psychiatrischen Klinik in St. Urban ab. (Archivbild)
Die tödliche Tat, über die das Luzerner Kriminalgericht befand, spielte sich 2017 in der psychiatrischen Klinik in St. Urban ab. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/LUZERNER PSYCHIATRIE LUPS

Der Mann, der im April 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban im Wahn seinen Zimmernachbarn erschlug, muss in der Klinik bleiben. Das Luzerner Kriminalgericht hat eine ambulante Massnahme abgelehnt. Der Verteidiger kritisierte die Psychiatrie-Verantwortlichen.

Das Gericht taxierte die Tat in seinem Urteil vom Dienstag als vorsätzliche Tötung, so wie es der Staatsanwalt gefordert hatte. Einigkeit herrschte auf allen Seiten darüber, dass der 36-jährige Beschuldigte schuldunfähig und nicht strafbar ist. Er handelte im Wahn, da er zum Tatzeitpunkt unter einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie litt.

«Ich kann es heute noch nicht glauben, dass ich diese Tat begangen habe», sagte der Beschuldigte bei der Befragung. Er hatte sich an jenem Karfreitagabend selber in die psychiatrische Klinik einliefern lassen, nachdem er das Gefühl gehabt habe, irgendetwas stimme nicht mit ihm, da er Stimmen hörte.

Deshalb sei er zuvor bereits beim Hausarzt gewesen, zu einem Psychiater mochte er damals aber nicht gehen. Er sei immer in Angst gewesen, dass er deswegen seinen Job verlieren könnte. Vor der Tat sei ihm seine Stelle gekündigt worden.

Angst vor dem Satan

Nachdem er sich an jenem Abend in der Klinik von seiner Familie verabschiedet hatte, brachte ein Pfleger ihn auf das Zimmer A224, wo bereits ein 85-jähriger Mann schlief. Als kurz darauf im Stationsbüro ein Alarm ausgelöst wurde, begab sich der Pfleger ins Zimmer und fand den Beschuldigten mit nacktem Oberkörper und blutverschmiert vor: Der ehemalige Kickboxer und Kranführer hatte mit Fäusten und einem Fuss auf den Zimmernachbarn eingeschlagen. Dieser verstarb später im Spital.

Der Beschuldigte gestand die Tat. Er könne sich sehr gut daran erinnern, sagte er vor Gericht. Das spätere Opfer habe in der besagten Nacht geschnarcht, da habe er plötzlich Todesangst verspürt. Als sich der Mann im Bett erhob, hätten ihm Stimmen gesagt, dieser sei der Satan und wenn er aufstehe, sei es fertig mit ihm. Als er versuchte, aufzustehen, habe er ihn angegriffen. Er sei wie fremdgesteuert gewesen.

Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug und hält sich seit zwei Jahren in einer psychiatrischen Klinik auf. Dort wohne er in einem Doppelzimmer, er sei gut auf die Medikamente eingestellt, die er wohl ein Leben lang werde nehmen müssen.

Stationäre Therapie

Der dreifache Familienvater ist laut Gutachtern therapiefähig und -willig. Wegen seiner schweren psychischen Erkrankung sei aber eine ambulante Massnahme nicht geeignet. Das Rückfallrisiko könnte dadurch steigen.

Eine ambulante Therapie hatten der Beschuldigte und sein Verteidiger angestrebt. Seine Krankheit dürfe dem Mann nicht zum Vorwurf gemacht werden, sagte sein Anwalt. Müsse er in der Klinik bleiben, bestehe zudem die Gefahr, dass die Familie an der Abwesenheit des Vaters zerbreche. Der Verteidiger forderte zudem ein aktuelleres Ergänzungsgutachten.

Das lehnte das Gericht ab, da das Gutachten zwei Jahre alt und somit noch nicht zu alt sei. Das Gericht habe keinen Zweifel daran. Zudem lege der Therapiebericht trotz der guten Entwicklung eine Weiterführung der stationären Behandlung nahe. Dem folgte das Gericht in seinem Entscheid. Es habe derzeit kein Vertrauen in eine ambulante Massnahme.

Auch stufte es die Tat anders ein als die Verteidigung, die einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung verlangte. Für einen Vorsatz hätte in ihren Augen der Beschuldigte das Opfer als Menschen wahrnehmen müssen. Er habe ihn aber weder gekannt noch die Absicht gehabt, einen Menschen zu töten, sondern den Satan angegriffen.

Der Beschuldigte habe keinerlei Kontrolle über sich, seine Gedanken und seinen Körper gehabt und in der kurzen Zeit des Angriffs die Gefährlichkeit seines Tuns und die Möglichkeit eines Todeseintritts gar nicht erkennen können.

«Völlig unprofessionelle Aufnahme»

Der Beschuldigte war vor der Tötung nicht gewalttätig in Erscheinung getreten. Staatsanwalt und Verteidiger sprachen beide von einem ruhigen, liebenswürdigen Menschen. Der Anwalt sagte, es sei eine riesige Tragödie, dass der Mann von den Stimmen zur Tat verleitet wurde. Und es sei eine noch grössere Tragödie, dass er durch eine «völlig unprofessionelle Aufnahme» in die Klinik St. Urban überhaupt in diese Situation kam.

Entsprechend lehnte er Entschädigungsforderungen der Opferangehörigen ab und sagte: «Wenn schon, müssten die Verantwortlichen der Klinik die Entschädigung leisten.» Auch das sahen die Richter anders und sprachen der Ehefrau 10'000 Franken und einem Sohn und einer Tochter je 5000 Franken Genugtuung zu. Ein Gutachten zum Vorgehen der Klinik St. Urban ist in Arbeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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