Schwarze Liste Zug löscht nach Gerichtsurteil Einträge in «schwarze Liste»

rl, sda

3.12.2021 - 10:58

Der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) plant nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zur "schwarzen Liste" eine Gesetzesrevision. (Archivaufnahme)
Der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) plant nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zur "schwarzen Liste" eine Gesetzesrevision. (Archivaufnahme)
Keystone

Der Kanton Zug hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts die Einträge in die «schwarze Liste» säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler gelöscht. Die Handhabung der Liste wird nun angepasst, wie die Gesundheitsdirektion am Freitag mitteilte.

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Anlass der Löschungen ist ein Urteil, welches das Verwaltungsgericht im August 2021 zu Gunsten eines Versicherten gefällt hatte. Dieser sei zu Unrecht auf die Liste gesetzt worden.

Der Eintrag führt dazu, dass die Krankenkasse dem säumigen Versicherten nur noch Notfallbehandlungen zahlen muss. Auf der Liste eingetragen werden sollen dabei nicht zahlungsunfähige Personen, sondern zahlungsunwillige. Es handelt sich damit um solche Versicherte, die zahlen könnten, dies aber nicht tun, und bei denen folglich eine Aussicht besteht, dass sie unter Druck ihren finanziellen Verpflichtungen doch noch nachkommen.

Zug trug die säumigen Prämienzahler erst in die Liste ein, wenn ein Verlustschein vorlag. Wer aber einen Verlustschein hat, gilt als zahlungsunfähig, weil dann kein pfändbares Vermögen mehr vorliegt und dürfte somit nicht mehr in die Liste eingetragen werden. Die Zuger Lösung sei mithin nicht bundesrechtskonform, erklärte das Verwaltungsgericht.

Ein allfälliger Listeneintrag müsse somit früher erfolgen, erklärte die Gesundheitsdirektion. Die bestehenden Listeneinträge würden deswegen gelöscht. Das Instrument der Liste bleibe aber bestehen, denn das Urteil des Verwaltungsgerichts beziehe sich nur auf den Zeitpunkt des Listeneintrags. Die Handhabung der Liste werde angepasst.