Volksrechte Zuger Biker reichen Referendum gegen Waldgesetz ein

rl, sda

2.4.2024 - 11:00

Biker legen in einem Wald bei Rapperswil im Kanton Bern eine Rast ein. (Archivaufnahme)
Biker legen in einem Wald bei Rapperswil im Kanton Bern eine Rast ein. (Archivaufnahme)
Keystone

Im Kanton Zug können die Stimmberechtigten über Einschränkungen für das Velofahren in Wäldern abstimmen. Die IG Mountainbike hat am Dienstag das Referendum gegen die vom Kantonsrat beschlossene Revision des Waldgesetzes eingereicht.

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Nach Angaben der IG Mountainbike sind 2786 Unterschriften eingereicht worden. Für das Zustandekommen des Referendums sind im Kanton Zug 1500 gültige Unterschriften nötig.

Die Gesetzesrevision hat das Ziel, die Tiere und Pflanzen im Wald besser vor den Freizeitaktivitäten der Menschen zu schützen. Deswegen sollen über dem Wald keine Drohnen mehr fliegen gelassen werden dürfen, und Hunde sollen während der Brut- und Gebärzeit des Wildes an die Leine genommen werden.

Von schärferen Regeln betroffen sind gemäss den Beschlüssen des Kantonsrat ferner die Velofahrerinnen und Velofahrer. Demnach soll neu das Radfahren nur noch auf Waldstrassen (aber nicht mehr auf Waldwegen) und auf den im Richtplan festgesetzten Bike-Routen zulässig sein.

Hier setzt die Kritik der IG Mountainbike Zug ein. Das Bike-Streckennetz sei im Richtplan noch gar nicht festgelegt. Es könne nicht sein, dass ein Gesetz beschlossen werde, ohne dass die Grundlage – nämlich der Richtplan – erarbeitet sei.

Auch im Kantonsrat hatte es Kritik an den neuen Vorschriften für das Biken im Wald gegeben. Für rechtschaffene Velofahrerinnen und Velofahrer schaffe das vorgesehene Verbot, Waldwege zu befahren, Unsicherheiten. Es sei nicht immer leicht zu erkennen, ob man auf einem Waldweg oder einer Waldstrasse unterwegs sei.