Die Arbeitsbelastung ist zwar nach wie vor hoch in den meisten Abteilung der Zuger Gerichte. Dennoch gelang es im vergangenen Jahr einigen, ihren Pendenzenberg abzubauen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Rechenschaftsbericht hervorgeht.
Beispielsweise gelang dies der Staatsanwaltschaft: Sie konnte per Ende 2018 ihre Pendenzen um rund 12 Prozent auf 1575 hängige Fälle abbauen. Dies sei der tiefste Wert seit dem Jahr 2011, heisst es im Rechenschaftsbericht 2018 des Zuger Obergerichts.
Somit sei im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bei der Staatsanwaltschaft von einer erneut verbesserten Pendenzensituation und einer «sehr guten Bewältigung der Geschäftslast» auszugehen.
Von einer «enormen Effizienz» wird bei den Friedensrichterämtern gesprochen. Rund 45 Prozent der Fälle konnten durch Rückzug, Anerkennung oder Vergleich abgeschlossen werden.
Beim Strafgericht als Kollegialgericht stieg die Anzahl der neu eingegangenen Anklageverfahren erstmals seit 2013 wieder an und zwar von 14 auf 24. Die Zahl der im Kompetenzbereich der Einzelrichter liegenden Anklagen stieg ebenfalls an und zwar von 57 auf 61.
Insgesamt erledigte das Strafgericht 249 Fälle und übertrug 54 pendente Fälle auf das Folgejahr. Die erledigten Fälle konnten zwar gesteigert werden, hielten aber mit den Eingängen nicht ganz Schritt, heisst es im Rechenschaftsbericht. Aber die Pendenzen bewegten sich immer noch auf relativ tiefem Niveau.
Dem Strafgericht brachten die Landesverweisungen einen «ersten beachtlichen Mehraufwand», wie es weiter heisst. Wobei sich die Anzahl der Landesverweisungen «noch in Grenzen hielt».
Unverändert hohe Arbeitsbelastung
Bei den Abteilungsfällen und den Einzelrichterfällen des Kantonsgericht im vereinfachten und ordentlichen Verfahren verharrten die Neueingänge im Berichtsjahr praktisch auf dem Niveau des Vorjahres. Die Zahl der pendenten Verfahren sei praktisch stabil.
Die Mitglieder des Kantonsgerichts schätzen ihre Arbeitsbelastung unverändert als hoch ein. Die personellen Ressourcen würden aber grundsätzlich als ausreichend erachtet.
Bei der I. Zivilabteilung des Obergerichts waren die Neueingänge und Erledigungen relativen starken Schwankungen unterworfen. Die Pendenzen bei den Verfahren konnte sie von 29 auf 26 reduzieren. Die II. Zivilabteilung verzeichnete 44 Neueingänge, was eine deutliche Abnahme gegenüber dem Vorjahr und gleichzeitig eine Rückkehr auf das Niveau des Jahres 2016 bedeutet. Bei der Strafabteilung gingen 41 Berufungen ein – etwa gleich viele wie im Vorjahr.
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