Zug
Mit Ein- oder Umzonungen gewinnen Grundstücke an Wert. Der Bund will, dass Investoren einen Teil des Gewinns künftig an den Staat abliefern. Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag in erster Lesung beschlossen, wie hoch diese Abgabe sein soll.
Nach langer Diskussion entschied der Rat, dass er bei Einzonungen nicht weiter gehen will, als der Bund zwingend vorschreibt: 20 Prozent sollen Investoren an den Staat abliefern, wenn ein Grundstück eingezont wird und damit erheblich an Wert gewinnt.
Ebenfalls 20 Prozent werden fällig, wenn Land auf- oder umgezont und dadurch wertvoller wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Boden dadurch mindestens 50 Prozent an Wert gewinnt oder die Ausnutzung um mindestens 50 Prozent steigt.
Die SP kritisierte vergeblich, dass die Hürden für die Abschöpfung bei Ein- und Umzonungen viel zu hoch seien. So werde wohl kaum je eine Mehrwertabgabe fällig und der Staat bleibe doch auf den Kosten sitzen. Die Bürgerlichen setzten sich jedoch durch.
Schulen und Strassen
Mit dem Mehrwertausgleich soll verhindert werden, dass Private bei Bauprojekten viel Gewinn erzielen und die öffentliche Hand gleichzeitig auf den Kosten sitzenbleibt, etwa weil wegen zusätzlicher Wohnungen Schulen und Strassen nötig werden.
Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in der November-Sitzung statt. Die Kantone haben fünf Jahre Zeit, das Bundesrecht umzusetzen und die Mehrwertabgabe im kantonalen Gesetz zu verankern. Die Frist läuft am 1. Mai 2019 ab.
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