Gleichstellung Zuger Lohndifferenz zwischen Geschlechtern liegt im Toleranzbereich

kad, sda

16.12.2022 - 10:36

In der Zuger Kantonsverwaltung gibt es laut einer Auswertung keine Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern. (Symbolbild)
In der Zuger Kantonsverwaltung gibt es laut einer Auswertung keine Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern. (Symbolbild)
Keystone

Die Löhne in der Zuger Kantonsverwaltung weisen in weniger als fünf Prozent unerklärliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf. Damit erfüllt der Kanton die Vorgaben des Bundes, will aber mit dem neuen Lohnsystem ab 2024 mehr Transparenz schaffen.

Keystone-SDA, kad, sda

Eine Lohnanalyse habe ergeben, dass die Lohngleichheit beim Verwaltungspersonal und den kantonalen Lehrpersonen gewährleistet sei und keine systematische Diskriminierung zwischen den Geschlechtern vorliege, teilte die Zuger Finanzdirektion am Freitag mit. Der Kanton griff für die Auswertung auf eine Messmethode des Bundes zurück.

Diese berechnet, wie sich etwa Ausbildung, Alter, Anforderungsniveau und Funktion von Mitarbeitenden auf den Lohn auswirken. Als weitere Variable wird auch das Geschlecht miteinbezogen. Die Toleranzschwelle bei den unerklärlichen Unterschieden liegt bei fünf Prozent.

Die Auswertung habe gezeigt, dass die Datenqualität beim Aushilfspersonal noch verbessert werden könnte, hält die Zuger Finanzdirektion fest. Das werde nun an die Hand genommen. Zudem werde das vom Kantonsrat beschlossene neue Lohnsystem die Nachvollziehbarkeit der Lohneinreihung für die Mitarbeitenden verbessern.