Der Zuger Regierungsrat muss künftig neben den finanziellen Auswirkungen aller Kantonsratsgeschäfte nicht auch noch deren ökologische Folgen prüfen. Das Parlament hat am Donnerstag eine entsprechende Motion nicht erheblich erklärt. Der Mehraufwand stünde in keinem Verhältnis zu den Erkenntnissen, lautete der Tenor.
50 Parlamentarier stimmten gegen die Erheblichkeitserklärung, 20 dafür. Eingereicht hatten die Motion zu den ökologischen Folgen zwei Kantonsrätinnen und zwei Kantonsräte der ALG.
Mit der stringenten Prüfung aller Geschäfte des Kantons- und Regierungsrats auch auf ihre ökologischen Folgen könnte in Zukunft aufgezeigt werden, wie viel Emissionen durch Geschäfte verursacht würden, begründeten die Motionäre ihre Forderung. Dies könnte die Grundlage bilden, um ökologische Folgen behandelter Geschäfte abzuschätzen und deren ökologische Nachhaltigkeit verbessern zu können.
Die Regierung sprach von einem «immensen Mehraufwand» einer solchen Prüfung und warnte, der Kantonsrat könnte sich bald einmal mit der Forderung konfrontiert sehen, jedes Geschäft auch auf seine Wirtschaftlichkeit, seine KMU-Verträglichkeit oder seine Effizienz zu prüfen.
Der Aufruf der Motionärin Stéphanie Vuichard, «wir müssen Neues wagen», blieb ungehört. Die Motion passe gut zum aktuellen politischen Klima, sagte Emil Schweizer (SVP). Aber sie fordere ein «untaugliches, kontraproduktives Werkzeug».
«Wir sind beim Thema Umwelt gut unterwegs», sagte Karen Umbach (FDP). Zudem stehe der Mehraufwand bei der Umsetzung der Motion in keinem Verhältnis zum Ertrag. Sie forderte die Parlamentarier auf, auch die Kosten von Vorstössen zu berücksichtigen.
Mit-Motionär Anastas Odermatt (ALG) betonte, dass es bei diesem Vorstoss nicht um Gebote oder Verbote gehe, sondern vielmehr darum, dass ein Geschäft anschaut werde, ob es ökologische Folgen habe oder nicht. Doch auch sein Votum half nicht, den Rat für vom Anliegen zu überzeugen.
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