Zug
Die Zuger Piraten sind mit einer Beschwerde gegen die Plakatierungs-Praxis der Stadt Zug grösstenteils abgeblitzt. Das Verwaltungsgericht entschied, dass es zulässig sei, den Piraten keine Bewilligung bei eidgenössischen Vorlagen zu erteilen. Das Gericht weist die Stadt jedoch gleichzeitig an, ihre Plakatierungs-Praxis in einer Richtlinie festzuhalten.
Die Stadt Zug stellt vor Abstimmungen jeweils zehn öffentliche Plakatplätze kostenlos zur Verfügung - allerdings nur für städtische und kantonale Vorlagen sowie für Wahlen. Traditionsgemäss werden Plakate zu eidgenössischen Abstimmungen auf diesen Plakatständern nicht erlaubt.
Das Gesuch der Piraten, auf diesen Flächen gegen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) mobil machen zu können, wurde deshalb im vergangenen Jahr abgelehnt. Dies wollten die Piraten jedoch nicht akzeptieren, weshalb sie ans Verwaltungsgericht gelangten.
Dieses liess sie nun ebenfalls abblitzen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die verfassungsmässigen Rechte würden nicht verletzt, schreibt das Gericht. Das Aufhängen von Plakaten zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen kann die Stadt Zug auf ihren öffentlichen Flächen somit weiterhin verbieten.
Piraten mit Urteil unzufrieden
Allerdings - hier gibt das Gericht den Piraten ein Stück weit Recht - sei der Entscheid der Stadt Zug rechtlich zu wenig abgestützt, weil die jahrelange Plakatierungs-Praxis nicht verbindlich festgehalten ist. Der Stadtrat muss nun deshalb auf Anweisung des Gerichts eine Richtlinie zu seiner Plakatierungs-Praxis erstellen.
Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz, ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Die Praxis des Stadtrates sei unfair. Da helfe es auch nichts, wenn er diese jetzt in eine Richtlinie giessen müsse, teilte er mit.
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