Schwarzarbeit Zuger Polizei erwischt mehrere Arbeiter ohne Bewilligung

SDA

18.4.2019 - 16:16

Zuger Polizisten haben mehrere Betriebe und Personen kontrolliert und dabei verschiedene Gesetzesverstösse festgestellt: Drei Prostituierte ohne gültige Arbeitsbewilligungen, zwei nicht ordentlich gemeldete Bauarbeiter und Gastroangestellte, die nicht über die nötigen Papiere verfügten.

Einsatzkräfte der Zuger Polizei führten die Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit am Montag, 8. April und am Freitag, 12. April, durch, wie die Zuger Polizei am Donnerstag mitteilte.

In zwei Erotik-Etablissements in der Stadt Zug trafen sie drei Prostituierte an, die über keine gültigen Arbeitsbewilligungen verfügten. Die drei Frauen erhielten je eine Verwaltungsbusse von mehreren hundert Franken.

In Unterägeri überprüften sie einen rumänischen Bauarbeiter, der im Auftrag eines Hausbesitzers eine Dachrinne reparierte. Er gab an, als Selbständigerwerbender tätig zu sein. Er und sein Angestellter, ebenfalls ein rumänischer Staatsangehöriger, waren jedoch nicht ordentlich gemeldet.

Somit liege ein Verstoss gegen das Meldeverfahren vor, heisst es weiter. Der 31-jährige rumänische Firmenbesitzer erhielt eine Verwaltungsbusse von mehreren hundert Franken.

Weiter kontrollierten die Polizisten in Cham ein Gastrobetrieb. Dabei trafen sie einen 32-jährigen Mann an, der illegal als Koch tätig war. Er verfügte nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis und wurde durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Amt für Migration wies den 32-Jährige aus der Schweiz weg und verhängte ihm ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und das Gebiet der Schengener Staaten.

Ein weiterer Koch versäumte es, im Rahmen eines Stellenwechsels, den Aufenthaltsstatus sowie die Arbeitsbewilligung beim dafür zuständigen Amt für Migration zu melden. Der 29-Jährige wurde mittels Strafbefehl zu einer Busse verurteilt.

Zudem arbeiteten ein Mann und eine Frau illegal als Serviceangestellte, weil sie nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügten. Beide erhielten eine Busse von einigen hundert Franken. Die Geschäftsführerin wurde wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie Verstösse gegen das Meldeverfahren zu einer Busse von mehreren tausend Franken verurteilt. Und sie muss die Verfahrenskosten zahlen.

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