PolizeiZuger Polizisten dürfen in sieben Kantonen wohnen
rl, sda
29.6.2022 - 15:23
Zuger Polizistinnen und Polizisten dürfen neu in 159 Gemeinden in den Kantonen Zug, Zürich, Aargau, Luzern, Schwyz, Ob- und Nidwalden wohnen. Der Regierungsrat hat das Rayon, in dem die Korpsangehörigen wohnen müssen, neu definiert und damit vergrössert.
29.6.2022 - 15:23
SDA
Massgebend sei, dass die Polizistinnen und Polizisten bei Alarmeinrückungen oder Piketteinsätzen in einer vernünftigen Zeit von ihrem Wohnort am Einsatzort seien, teilte die Zuger Polizei am Mittwoch mit.
Bislang wurde das Rayon, in dem die Polizistinnen und Polizisten wohnen dürfen, aufgrund von maximalen Fahrminuten definiert. Der maximale Anfahrtsweg betrug dabei 33 Minuten, wie Judith Aklin, Sprecherin der Strafverfolgungsbehörden, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Neu wird das mögliche Wohngebiet aufgrund einer Liste mit namentlich genannten Gemeinden festgelegt. Dabei wurde gemäss Aklin darauf geachtet, ganze Gemeindegebiete aufzunehmen und auch die jeweilige Verkehrslage und Erreichbarkeit zu berücksichtigen.
Stadt Zürich als möglicher Wohnort
Die neue Regelung schaffe Transparenz und erhöhe die Rechtssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, heisst es in der Mitteilung. Das Einzugsgebiet sei nun grösser. Die Arbeit für die Zuger Polizei werde damit attraktiver.
Das neue Rayon erstreckt sich von Wettingen AG bis Sarnen OW, von Sursee LU bis Wangen SZ. Auch ein paar Kreise der Stadt Zürich gehören zum potentiellen Wohngebiet der Zuger Polizistinnen und Polizisten.
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