Justiz Zuger Regierung in Heilmittelinspektor-Affäre entlastet

SDA

17.9.2020 - 11:24

Gegen den Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) und den Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri (rechts) hat der ehemalige Heilmittelinspektor des Kantons Anzeige eingereicht. (Archivbild)
Gegen den Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) und den Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri (rechts) hat der ehemalige Heilmittelinspektor des Kantons Anzeige eingereicht. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der Zuger Regierungsrat hat keine Beihilfe zum Amtsmissbrauch geleistet, wie es ihm vom mittlerweile freigestellte Heilmittelinspektor nach einer Praxiskontrolle vorgeworfen worden war. Die Staatsanwaltschaft ist auf eine entsprechende Strafanzeige nicht eingetreten.

Der ehemalige Zuger Heilmittelinspektor hatte in den vergangenen Wochen mehrere Strafanzeigen eingereicht. Sie richteten sich gegen einen praktizierenden Arzt, den Kantonsarzt Rudolf Hauri, den Gesundheitsdirektor Martin Pfister (CVP) sowie den Gesamtregierungsrat.

Die Anzeige wegen «Beihilfe zum Amtsmissbrauch» gegen die Gesamtregierung habe man auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft, teilte die Zuger Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Die Straftatbestände seien in keiner Weise erfüllt, die teilweise in den Medien geäusserten Vorwürfen träfen nicht zu.

Der Heilmittelinspektor des Kantons Zug war im August nach den Strafanzeigen freigestellt worden. Hintergrund ist eine Inspektion in einer Zuger Arztpraxis.

Der Heilmittelinspektor hatte laut Aussagen in der «Zuger Zeitung» Ende Juli eine Arztpraxis kontrollieren wollen. Dabei sei es um das Führen einer Praxisapotheke gegangen. Der Gesundheitsdirektor soll dabei den Heilmittelinspektor aufgefordert haben, auf die Kontrolle zu verzichten. Diese sei darauf um ein paar Tage verschoben worden.

Arbeitsrechtliche Fragen

Der Vorwurf der Beihilfe zum Amtsmissbrauch richtet sich ausschliesslich gegen die Anzeigen im Zusammenhang mit der Freistellung, hiess es bei der Zuger Strafverfolgungsbehörde auf Anfrage. Weil der Kanton Arbeitgeber sei, handle es sich um ein arbeitsrechtliches Verfahren und nicht um ein strafrechtliches.

Die Nichtanhandnahme ist noch nicht rechtskräftig. Und noch nicht abgeschlossen sind auch die Verfahren zu anderen Vorwürfen. Als Folge der Affäre hatte die Partei Parat Anfang September eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht, nachdem ihr ein Einsichtsgesuch verweigert worden war. Sie forderte eine unabhängige Untersuchung.

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