Das Zuger Verwaltungsgericht, das vom Bundesgericht wegen Gebühren für die Anonymisierung von Urteilen gerügt wurde, ändert seine Praxis. Die mittels Software anonymisierten Urteile werden künftig automatisch veröffentlicht.
Das Gericht hatte dem Zuger Politiker Stefan Thöni, der Einsicht in 16 Urteile verlangte, für deren Anonymisierung 2000 Franken in Rechnung gestellt. Das sei bundesrechtswidrig, weil für eine solche Gebühr keine gesetzliche Grundlage bestehe, hielt das Bundesgericht in einem Urteil fest und hiess eine Beschwerde Thönis gut, wie dieser am Dienstag publik machte.
Das Gericht habe Anfang Jahr eine Software eingeführt, mit der sämtliche Urteile anonymisiert würden, sagte Aldo Elsener, Präsident des Verwaltungsgerichts gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF am Mittwoch. Man stelle spätestens ab Mitte Jahr die Urteile über eine neue Datenbank allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Die Praxis, die das Zuger Verwaltungsgericht einführt, kennt etwa das Schwyzer Kantonsgericht. Dieses stellt seine anonymisierten Entscheide online.
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02.05.2024
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