Ein 30-jähriger Mann ist zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er während eines halben Jahres bis zu seiner Festnahme 2017 mit Heroin handelte. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Wiederholungstäter zudem der rechtswidrigen Einreise.
Der Albaner war bereits 2015 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt und Anfang 2016 bedingt entlassen worden. Eine damals verhängte Einreisesperre bis 2023 ignorierte er und reiste im Oktober wieder in die Schweiz ein. Ab diesem Zeitpunkt verkaufte er 100 Gramm Heroin an diverse Abnehmer und verdiente damit 8000 Franken.
Zudem gab er laut Anklage ein halbes Gramm Kokain weiter und konsumierte selber Marihuana. Im April 2017 wurde er an seinem Wohnort in Horw verhaftet.
Im Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde, folgte das Gericht im abgekürzten Verfahren den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Zudem verurteilte es ihn der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts. Er hat eine Busse von 200 Franken zu bezahlen, schuldet dem Kriminalgericht fast 5000 Franken Verfahrenskosten und wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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