Coronavirus – Basel-Stadt 21 Millionen für Neuauflage der Mietzinshilfe in Basel-Stadt

yedu, sda

20.1.2021 - 09:49

Die Basler Regierung will Restaurants und Geschäfte, die wegen den Covid-19-Massnahmen schliessen müssen, bei der Bezahlung des Mietzinses unterstützen.
Die Basler Regierung will Restaurants und Geschäfte, die wegen den Covid-19-Massnahmen schliessen müssen, bei der Bezahlung des Mietzinses unterstützen.
Keystone

Von den Covid-19-Massnahmen betroffene Geschäfte und Restaurants sollen vom Kanton Basel-Stadt weiterhin finanzielle Unterstützung bei der Miete erhalten. Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat für die Neuauflage der Hilfen nach dem «Dreidrittel-Modell» dringlich 21 Millionen Franken.

Die Inkraftsetzung der Neuauflage des «Dreidrittel-Modells» soll rückwirkend per 1. November 2020 erfolgen, wie die Basler Regierung am Mittwoch mitteilte. Beiträge würden maximal für die Monate November 2020 bis August 2021 ausbezahlt, wenn Geschäfte wegen den Covid-19-Massnahmen ganz oder teilweise schliessen mussten.

Der kantonale Beitrag beträgt wie in der ersten Auflage der Corona-Mietzinshilfen maximal 6700 Franken pro Monat.

Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat, der Dringlichkeit zuzustimmen und damit das sofortige Inkrafttreten zu ermöglichen. In der aktuellen Situation seien viele Geschäfte auf Unterstützungen und Entlastungen angewiesen, heisst es weiter in der Mitteilung.

Neuauflage vom Grossen Rat gefordert

Bei der ersten Auflage der kantonalen Corona-Mietzinshilfen nach dem sogenannten «Dreidrittel-Modell» waren in Basel-Stadt rund 5,4 Millionen Franken ausbezahlt worden – insgesamt waren 1575 Gesuche eingegangen.

Mit der Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe erfüllt die Regierung eine Forderung aus dem Grossen Rat. Vergangenen Dezember hatten Basler Grossrätinnen und Grossräte aus allen Parteien eine entsprechende Motion eingereicht.

Das «Dreidrittel-Modell» sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumen bei einer entsprechenden Einigung mit dem Vermieter nur ein Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während die Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet.

Für Geschäfte, die sich mit ihren Vermietern nicht auf die Anwendung des «Dreidrittel-Modells» einigen konnten, hatte der Grosse Rat letzten Juni ein Härtefall-Paket mit Pauschalbeiträgen in der Höhe von 10 Millionen Franken verabschiedet. Allerdings lagen die Gesuche weit unter den Erwartungen. Lediglich 52 Gesuche gingen ein, wovon 42 bewilligt wurden. Erwartet hatte die Regierung in ihrem Ratschlag 1000 Härtefall-Gesuche.

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