Steueramnestie 322 Selbstanzeigen bringen 13 Millionen in die Aargauer Kasse

yedu, sda

18.1.2023 - 09:45

Noch immer melden Aargauer Steuerpflichtige bislang verstecktes Vermögen: 322 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wurden vergangenes Jahr erstattet. (Symbolbild)
Noch immer melden Aargauer Steuerpflichtige bislang verstecktes Vermögen: 322 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wurden vergangenes Jahr erstattet. (Symbolbild)
Keystone

Beim Steueramt des Kantons Aargau sind im vergangenen Jahr 322 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingereicht worden. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen im Wert von 186 Millionen Franken.

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Daraus resultierten für den Kanton und die Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen von 13,3 Millionen Franken, wie das kantonale Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) am Mittwoch mitteilte. Für den Bund waren es 3,3 Millionen Franken.

Die 322 Selbstanzeigen liegen deutlich unter den Rekordjahren 2017 und 2018. Damals wurden mehr als 1000 Selbstanzeigen registriert. 2021 waren 575 Selbstanzeigen eingereicht worden.

Die grösste Selbstanzeige betraf im Jahr 2022 ein bislang der Besteuerung vorenthaltenes Gesamtvermögen von 15 Millionen Franken. Daraus resultierten Nachsteuern und Verzugszinsen von 1 Million Franken. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft gemäss DFR jedoch Vermögenswerte von 200'000 Franken und weniger.

Kleine Steueramnestie seit 2010

Das Steueramt sieht vor allem einen Grund für den Rückgang der jährlich erstatteten Selbstanzeigen seit den Höchstwerten in den Steuerjahren 2017 und 2018: In über 100 ausländischen Staaten (darunter insbesondere die EU sowie Liechtenstein) ist eine Selbstanzeige der von der Besteuerung vorenthaltenen Bankkonten und Wertschriftendepots nicht mehr straffrei möglich.

Aus diesem Grund sei davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen künftig stagnieren werde, hält das DFR fest.

Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Die steuerpflichtige Person muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.