Steuern Aargau erhöht Steuer-Pauschalabzug für Krankenversicherung

ga, sda

19.12.2023 - 10:46

Weil die Krankenkassenprämien auch im Kanton Aargau steigen, können die Steuerpflichten in der Steuererklärung eine höhere Pauschale abziehen. Das entschied der Regierungsrat. (Symbolbild)
Weil die Krankenkassenprämien auch im Kanton Aargau steigen, können die Steuerpflichten in der Steuererklärung eine höhere Pauschale abziehen. Das entschied der Regierungsrat. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau können die Steuerzahlenden im kommenden Jahr einen höheren Pauschalabzug für die Krankenversicherung in Abzug bringen. Der Regierungsrat hat den Abzug auf 6800 Franken für verheiratete Personen und auf 3400 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen erneut erhöht.

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Damit können 400 Franken respektive 200 Franken mehr abgezogen werden als im laufenden Jahr, wie die Staatskanzlei Aargau am Dienstag mitteilte. Unter dem Strich profitieren Gutverdienende mehr von den erhöhten Abzügen als Kleinverdiener.

Seit der Steuergesetzrevision 2022 werden im Aargau die Pauschalabzüge jährlich an die kantonale mittlere Prämie der Krankenpflege-Grundversicherung angepasst. Diese steigt 2024 im Kanton im Vergleich zum laufenden Jahr um rund 8,66 Prozent.

Steuergesetz an die Teuerung angepasst

Der Kanton Aargau gleicht im kommenden Jahr auch die sogenannte kalte Progression aus. Von einer kalten Progression spricht man, wenn Arbeitnehmende trotz Lohnerhöhung aufgrund der Teuerung keine reale Kaufkraftsteigerung erhalten. Sie müssten wegen des progressiven Tarifverlaufs jedoch höhere Steuern bezahlen.

Daher passte die Steuerverwaltung die Einkommens- und Vermögens- sowie Quellensteuertarife auf die Steuerperiode 2024 hin an. Die Sozialabzüge – unter anderem für Kinder-, Unterstützungs-, Invaliden- sowie Betreuungsabzug – würden entsprechend erhöht, schrieb die Staatskanzlei.

Mehr Bonus für Frühzahler

Wer Steuern frühzeitig bezahlt, erhält im kommenden Jahr einen höheren Bonus. Der Regierungsrat erhöhte die Vergütungs- und Ausgleichszinsen um 0,45 Prozentpunkte auf 0,75 Prozent. Wer zum Beispiel 6000 Franken Steuern im Voraus bezahlt, spart 45 Franken.

Der Verzugszins bei nicht rechtzeitig bis Ende Oktober bezahlten Steuern wird jedoch bei 5,0 Prozent belassen. Bei einer Steuerrechnung von 6000 Franken geht es um 300 Franken.

Der Regierungsrat begründet den erhöhten Vergütungszins damit, das Zinsniveau habe sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht. Der Kanton wolle «weiterhin einen Anreiz» zur frühzeitigen Bezahlung der Steuerrechnung zu schaffen, hiess es.