OmbudsstelleAargau soll Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger schaffen
ga, sda
20.5.2022 - 15:36
Im Kanton Aargau soll eine zentrale Ombudsstelle in der Kantonverwaltung für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Der Regierungsrat hat dem Parlament die entsprechende Gesetzesgrundlage vorgelegt. Seit 40 Jahren steht in der Kantonsverfassung, dass der Kanton eine solche Stelle schaffen kann.
Keystone-SDA, ga, sda
20.05.2022, 15:36
SDA
Mit dem Entwurf des Gesetzes erfüllt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments von 2019. Die Ombudsperson soll Anliegen der Bevölkerung, die sich aus dem Umgang mit Behörden ergeben, entgegennehmen, Auskünfte erteilen, beraten und vermitteln, wie es in der Botschaft des Regierungsrats vom Freitag heisst.
Die Ombudsstelle soll jedoch kein Weisungsrecht gegenüber Behörden erhalten. Sie soll gemäss Regierungsrat unabhängig sein. Der Grosse Rat soll die Ombudsperson jeweils für eine Dauer von vier Jahren wählen. Vorgesehen ist auch, dass die Ombudsstelle jedes Jahr detailliert Bericht erstattet.
Probleme mit kantonalen Behörden
Eine Anlaufstelle soll die Ombusstelle für Bürgerinnen und Bürger sein, die Anliegen oder Probleme mit den Behörden der kantonalen Verwaltung, mit unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie mit der Aargauische Gebäudeversicherung und der Sozialversicherungsanstalt (SVA) haben.
Die übrigen selbständigen Staatsanstalten wie die Aargauische Pensionskasse, privatrechtliche Leistungserbringer mit öffentlichen Aufgaben, die Spitäler, kirchliche Institutionen und der Grosse Rat sollen nicht zum Wirkungsbereich der Ombudsstelle gehören. Das Gleiche gilt gemäss Regierungsrat für die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden.
Die Ombudsstelle soll zudem nicht von sich aus, sondern nur auf Gesuch hin tätig werden. Aktiv werden soll sie, wenn sie bei der Behandlung des Gesuchs feststellt, dass auch Abklärungen in anderen Bereichen notwendig sind, wie aus der Botschaft hervorgeht.
Der Regierungsrat will den Gemeinden die Möglichkeit einräumen, freiwillig vom Angebot der Ombudsstelle Gebrauch zu machen.
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