Amtliche Publikation Aargauer Amtsblatt ist neu laufend aktualisiert einsehbar

SDA

1.7.2019 - 11:08

Die Digitalisierung des Aargauer Amtsblatts wird weiter vorangetrieben. Die Mitteilungen, die seit 2012 in Form einer PDF-Datei wöchentlich im Internet erscheinen, werden seit (heute) Montag auf einer Plattform veröffentlicht, die eine laufende Aktualisierung erlaubt.

Das Amtsblatt des Kantons Aargau erscheint bereits seit dem 1. Januar 2012 rechtsverbindlich im Internet. Der Kanton Aargau war damals der erste Kanton, der auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblatts verzichtete, wie die Aargauer Staatskanzlei am Montag mitteilte.

Er nahm damit schweizweit eine Pionierrolle ein. Nach rund sieben Jahren nimmt das Amtsblatt nun die nächste Digitalisierungshürde und stellt ab Montag auf eine komplett digitale Publikationsplattform um. Das Projekt ist Bestandteil des Programms «SmartAargau», mit dem die digitale Transformation der Kantonsverwaltung vorangetrieben wird.

Das neue Design der Publikationsplattform ermöglicht die Darstellung der Publikationen auf allen Endgeräten wie Computer, Tablet, Smartphone und bietet einfache Möglichkeiten zur Suche von Publikationen. Diese können sowohl nach Themen als auch nach Institutionen gefiltert werden.

Ausserdem können Sucheinstellungen abonniert werden, um jederzeit über neue Publikationen zu einem bestimmten Thema per E-Mail informiert zu werden. Auch den publizierenden Stellen bietet die neuen Publikationsplattform diverse Vorteile. Sie können künftig frei wählen, wann sie ihre Meldungen veröffentlichen möchten.

Neu wird das Verzeichnis der kantonalen Erlasse nicht mehr im kantonalen Amtsblatt publiziert. Die Übersicht kann via Internet in der Gesetzessammlung aufgerufen werden. Daneben haben die Gerichte Kanton Aargau entschieden, Kraftloserklärungen von Wertpapieren und entsprechende Aufrufe nicht mehr im kantonalen Amtsblatt zu publizieren.

Diese Publikationen erfolgen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ausschliesslich im Schweizerischen Handelsamtsblatt, wo sie kostenlos abruf- und abonnierbar sind. Handelsregister-Einträge werden bereits seit 1. Januar 2018 nicht mehr im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert.

Durch das schnelle Erfassen, Kontrollieren und Publizieren von amtlichen Publikationen können die wiederkehrenden Kosten für das Aargauer Amtsblatt reduziert werden. Im Gegenzug können auch die durchschnittlichen Publikationsgebühren gesenkt werden. Neu gilt für eine Amtsblattpublikation eine einheitliche Gebühr von 42 Franken.

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