Das Aargauer Volk entscheidet am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 27. September auch über drei kantonale Vorlagen. Es geht um die Abschaffung der Schulpflegen und um das revidierte Energiegesetz. Nur drei Wochen später wählt das Volk die Regierung und das Parlament neu.
Konkret stimmt das Volk über die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Volksschule ab. Dazu ist eine Änderung der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes notwendig. Beobachter rechnen mit einem emotionalen Abstimmungskampf.
Die Aufgaben der traditionellen Schulpflege sollen per 2022 dem jeweiligen Gemeinderat übertragen werden. Neu ist die Schulleitung für die operative Führung der Schule verantwortlich. Sie wird dem Gemeinderat unterstellt. Mit dem Umbau der Führungsstruktur an der Volksschule würden die Schulleitungen mehr Arbeit erhalten. Daher sollen deren Pensen um durchschnittlich zehn Prozent erhöht werden.
Umstritten ist auch das neue Energiegesetz. Es sieht zahlreiche Vorgaben für Eigentümer von Liegenschaften vor. So sollen Elektroboiler in Wohnbauten bis in 15 Jahren durch bessere Anlagen ersetzt oder ergänzt werden. Ölheizung werden jedoch nicht verboten.
Im Gesetz steht auch, dass Neubauten mit einer Anlage zur Elektrizitätserzeugung (wie eine Solaranlage) errichtet werden sollen, um den eigenen Energiebedarf teilweise selbst decken zu können. Der Hauseigentümer kann sich stattdessen an einer entsprechenden Anlage im Aargau beteiligen.
Über die beiden Vorlagen zur Abschaffung der Schulpflegen hätte das Volk ursprünglich in diesem Monat abstimmen sollen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Abstimmung verschoben.
Viel Arbeit für Stimmbürger
Am Abstimmungswochenende vom 27. September finden im Aargau zudem die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden statt, wie die Staatskanzlei am Freitag weiter mitteilte. Die Gesamterneuerungswahlen des fünf Mitglieder zählenden Regierungsrats und des Grossen Rats mit 140 Mitgliedern sind auf den 18. Oktober angesetzt. Ein zweiter Wahlgang für den Regierungsrat würde am 29. November stattfinden.
Je nach Entwicklung der Coronavirus-Pandemie werden sowohl am 27. September als auch am 18. Oktober spezielle Vorkehrungen für die Durchführung der Abstimmungen und der Wahlen zu treffen sein, wie die Staatskanzlei festhält. Der Kanton werde sich dabei an allfälligen Massnahmen des Bundes für die Abstimmungen vom 27. September orientieren.
Auf eidgenössischer Ebene kommen insgesamt fünf Vorlagen zur Abstimmung. Das sind die Begrenzungsinitiative der SVP, das revidierte Jagdgesetz mit dem gelockerten Wolfsschutz, der Vaterschaftsurlaub sowie der Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten. Hinzu kommt im September die Abstimmung über den Kauf neuer Kampfjets für bis zu 6 Milliarden Franken, sofern das Referendum dagegen zustande kommt.
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