Glücksspiele Aargauer Geldspielgesetz wird den Bundesbestimmungen angepasst

SDA

29.5.2019 - 09:57

Die Aargauer Regierung unterbreitet das überarbeitete Geldspielgesetz dem Kantonsparlament. Notwendig wurden die neuen kantonalen Bestimmungen, weil Anfang Jahr ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten ist.

Der Regierungsrat schlägt vor, Geldspiele grundsätzlich auch künftig im Aargau zuzulassen. Erträge aus der im Bundesgesetz neu geschaffenen Kategorie der Grossspiele sollen auch weiterhin in einen Lotteriefonds und einen Sportfonds zur Finanzierung von gemeinnützigen Vorhaben fliessen.

Überdies soll mit der derzeit laufenden Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes aufgrund der Bundesvorgaben festgelegt werden, dass Gewinne bis zum Betrag von einer Million Franken aus der Teilnahme an Grossspielen und aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen steuerfrei werden.

In die Kategorie der Kleinspiele fallen Kleinlotterien, Lottos, Tombolas, lokale Sportwetten sowie neu kleine Pokerturniere, die nicht automatisiert, nicht interkantonal oder nicht online sind. Veranstaltende von Kleinspielen sollen den Reingewinn wie bisher für ihre Zwecke verwenden können. Ebenso sind die Gewinne aus den Kleinspielen neu generell steuerfrei.

Mit dem Inkrafttreten der neuen kantonalen Bestimmungen werden das geltende Lotteriegesetz aus dem Jahr 1838 sowie das geltende Spielbetriebsgesetz aus dem Jahr 2000 aufgehoben. Die Anhörung zum Gesetzesentwurf wurde Anfang 2019 abgeschlossen. Die Anhörungsantworten waren laut Angaben der Aargauer Regierung vom Mittwoch mehrheitlich positiv.

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