Strafbefehl Aargauer Kantonsangestellter wegen Amtsgeheimnisverletzung bestraft

SDA

5.12.2018 - 14:24

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat einen ehemaligen Mitarbeiter des aargauischen Departements Gesundheit und Soziales (DGS) wegen Amtsgeheimnisverletzung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Zudem wurde gegen ihn eine Busse von 1400 Franken ausgesprochen.

Der Beschuldigte hatte im April 2018 per Mail sämtlichen Mitgliedern der Gesundheitskommission des Aargauer Grossen Rates einen von ihm verfassten und vom DGS noch nicht genehmigten Projektabschlussbericht geschickt. Noch am selben Tag erstattete Regierungsrätin Franziska Roth, die Vorsteherin des DGS, eine Anzeige gegen den Mitarbeiter.

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ergab, dass der Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt ist. Beim veröffentlichten Projektabschlussbericht handle es sich um einen Entwurf und somit um ein internes, nicht amtliches Dokument, das insgesamt der Geheimhaltungspflicht unterstehe, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Auch wenn ein Grossteil des Berichts bereits zuvor veröffentlicht worden und somit nicht mehr geheim war, unterlagen einige wesentliche Punkte des Berichts nach Ansicht der Staatsanwaltschaft trotzdem nach wie vor dem Amtsgeheimnis.

Der Beschuldigte liess diese Informationen ohne Zustimmung des DGS den Kommissionsmitgliedern des Grossen Rates zukommen. Diese dürfen jedoch über geheime Interna ohne schriftliche Einwilligung der vorgesetzten Behörde - im vorliegenden Fall das DGS - genauso wenig informiert werden, wie andere Personen ausserhalb dieser vorgesetzten Behörde.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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