Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag das kantonale Geldspielgesetz den neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Geldspiele bleiben auch im Aargau grundsätzlich zugelassen. Das Parlament fällte alle Entscheide einstimmig.
Erträge aus der im Bundesgesetz neu geschaffenen Kategorie der Grossspiele werden weiterhin in einen Lotteriefonds und einen Sportfonds zur Finanzierung von gemeinnützigen Vorhaben fliessen.
Veranstaltende von Kleinspielen können den Reingewinn wie bisher für ihre Zwecke verwenden. Ebenso sind die Gewinne aus den Kleinspielen neu generell steuerfrei.
In die Kategorie der Kleinspiele fallen Kleinlotterien, Lottos, Tombolas, lokale Sportwetten sowie neu kleine Pokerturniere, die nicht automatisiert, nicht interkantonal oder nicht online sind.
Mit Blick auf die zweite Beratung des Geldspielgesetzes muss der Regierungsrat prüfen, welche Auswirkungen eine mögliche Anhebung der Bewilligungsfreiheit bei Tombolas von 20'000 auf 50'000 Franken haben würde. Auch die Folgen einer Senkung auf 10'000 Franken soll ausgeleuchtet werden.
Mit dem Inkrafttreten der neuen kantonalen Bestimmungen werden das geltende Lotteriegesetz aus dem Jahr 1838 sowie das geltende Spielbetriebsgesetz aus dem Jahr 2000 aufgehoben.
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