Grosser Rat AGAargauer Parlament bewilligt deutlich höhere Familienzulage
ga, sda
25.6.2024 - 16:59
Im Kanton Aargau sollen die monatlichen Familien- und Ausbildungszulagen um je 25 Franken erhöht werden. Dies hat der Grosse Rat am Dienstag mit 68 zu 64 Stimmen entschieden. Dafür waren SP, Mitte, GLP und EVP. Dagegen stimmten SVP und FDP.
Keystone-SDA, ga, sda
25.06.2024, 16:59
25.06.2024, 17:06
SDA
Der Regierungsrat schlug vor, die Familienzulage vom schweizweiten Mindestansatz von 200 Franken um zehn Franken zu erhöhen. Die Ausbildungszulage für Jugendliche ab 16 Jahren wollte er auf dem vom Bund vorgegebenen Minimum von 250 Franken pro Monat belassen. Der Regierungsrat rechnete mit Mehrkosten für die Unternehmen von 17 Millionen Franken.
In 21 Kantonen ist die Familienzulage derzeit höher als im Kanton Aargau. Dem Entscheid für eine Erhöhung um je 25 Franken ging im Parlament eine emotionale Debatte voraus. In mehreren Abstimmungen setzte sich der Vorschlag der Mitte von 25 Franken durch.
Die vorberatende Parlamentskommission hatte beantragt, die Zulagen um je 40 Franken zu erhöhen. Das Parlament lehnte diesen Antrag mit 79 zu 53 Stimmen ab.
SVP wollte gar keine Erhöhung
Die FDP sprach sich in der Diskussion für den Vorschlag des Regierungsrats aus. Eine stärkere Erhöhung habe einen «extrem negativen Effekt» auf die Wirtschaft, hielt ein FDP-Sprecher fest. Man solle jene unterstützen, die es dringend nötig hätten. Das Geld solle nicht per Giesskanne verteilt werden.
Die SVP-Fraktion wollte nichts von einer Erhöhung wissen. Tiefere Steuern und nicht höhere Kinderzulagen würden den Aargau attraktiver machen. Höhere Beiträge würden für viele Betrieb zu einer Belastung.
Auch GLP für 40 Franken mehr
Für eine Erhöhung um je 40 Franken machten sich SP, Grüne, GLP und EVP stark. Im Aargau seien diese Zulagen zuletzt im Jahr 2006 erhöht worden, hiess es.
Der Aargau müsse sich dem höheren Schweizer Durchschnitt annähern. Es handle sich um eine «echte Familienentlastung», hielten die Befürworter fest. Der Mittelstand müsse unterstützt werden.
Die Mitte setzte auf ihren Vorschlag, die Familien- und die Ausbildungszulage für Jugendliche ab 16 Jahren um je 25 Franken anpassen.
Volksabstimmung ist möglich
Der Entscheid des Parlaments ist noch nicht endgültig. Der Grosse Rat wird das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulage noch ein zweites Mal beraten. Der Regierungsrat muss ausrechnen lassen, wie hoch die Kosten wegen der Erhöhung für die Wirtschaft sind.
Es ist möglich, dass letztlich das Volk in einer Abstimmung über das Gesetz entscheiden wird.
Die Arbeitgebenden finanzieren die Familienzulagen. Sie müssen auf den von ihren ausgerichteten AHV-pflichtigen Löhnen Beiträge an die Familienausgleichskasse überweisen. Der Betrag liegt derzeit bei 1,45 Prozent der AHV-Lohnsumme. Die Kinder- oder Ausbildungszulage wird dem Arbeitnehmenden jeweils direkt mit dem Lohn ausbezahlt.
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