Grosser Rat AGAargauer Parlament erhöht die Anwaltstarife um 20 Franken
ga, sda
19.9.2023 - 14:49
Im Kanton Aargau können Anwälte künftig einen höheren Stundenansatz in Rechnung stellen. Der Ansatz beträgt für Anwälte 240 Franken und für amtliche Verteidiger 220 Franken. Das entschied der Grosse Rat. Der Regierungsrat wollte davon nichts wissen.
19.09.2023, 14:49
SDA
Die Entscheide im Parlament zur Erhöhung des Anwaltstarifs fielen mit 76 zu 55 Stimmen und zur Erhöhung für die Pflichtverteidiger mit 76 zu 56 Stimmen. Vor allem die SVP stimmte dagegen, Nein-Stimmen gab es unter anderem auch in der Mitte-Fraktion.
Eine Mitte-Sprecherin machte sich jedoch zuvor für die Erhöhung stark. Die Fixkosten eines Aargauer Anwalts oder Anwältin lägen gemäss Bundesgericht bei rund 150 Franken pro Stunde. Der wirkliche Stundenlohn betrage demnach rund 30 Franken.
Die Grünen hielten fest, die Ansätze seien letztmals im Jahr 2011 erhöht worden. Andere Befürworter führten aus, die Erhöhung sei angebracht.
Gegen die höheren Tarife votierte vor allem die SVP-Fraktion. Die Erhöhung müsse aus Kostengründen abgelehnt worden. Die vorberatende Justizkommission habe den Antrag auf die Erhöhung ohne die notwendigen Fakten getroffen.
Mehrkosten für Pflichtverteidiger
Justizdirektor Dieter Egli (SP) sagte, der Aargau liege mit dem bisherigen Tarif von 200 Franken für amtliche Verteidiger im interkantonalen Mittelfeld. Die Mehrkosten, die zunächst der Kanton zu tragen hat, betragen laut Egli rund eine Million Franken pro Jahr.
Der Stundensatz für Anwälte wird um 20 Franken auf 240 Franken angehoben. Bei einfachen Fällen kann dieser Ansatz auf 200 Franken reduziert werden und bei schwierigen Fällen auf 270 Franken erhöht werden.
Für Pflichtverteidiger steigt der Stundenansatz um 20 Franken auf 220 Franken. Hinzu kommen bei allen Anwälten die Mehrwertsteuer sowie die Auslagen.
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