Grosse Rat AG Aargauer Parlament für tiefere Hürden bei Volksinitiativen

ga, sda

14.9.2021 - 16:00

Die Aargauer Gemeinden sollen die Unterschriftenzahl für Volksinitiativen und Referendum gegen Beschlüsse von Gemeindeversammlungen flexibler festlegen können. (Symbolbild)
Die Aargauer Gemeinden sollen die Unterschriftenzahl für Volksinitiativen und Referendum gegen Beschlüsse von Gemeindeversammlungen flexibler festlegen können. (Symbolbild)
Keystone

In Aargauer Gemeinden soll die Zahl der notwendigen Unterschriften für eine Volksinitiative und für ein Referendum gesenkt werden können. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Revision des Gemeindegesetzes mit 127 zu 3 Stimmen gutgeheissen.

Keystone-SDA, ga, sda

Die Teilrevision des Gemeindegesetzes gibt den Einwohnergemeinden und Gemeindeverbänden eine grössere Flexibilität bei der Festsetzung der Unterschriftenzahl bei Initiative und Referendum.

Bei Gemeinden mit Gemeindeversammlung wird neu die Möglichkeit geschaffen, die Limite zur Ergreifung einer Initiative oder eines Referendums bis auf fünf Prozent zu senken. An der oberen Limite von 25 Prozent für ein Referendum wird festgehalten.

Für Gemeinden mit Einwohnerrat wurde die Prozentzahl zur Lancierung einer Initiative oder eines Referendums neu bei fünf Prozent festgelegt. Der Grosse Rat lehnte es jedoch ab, auch absolute Höchst- oder Mindestwerte ins Gesetz zu schreiben.

Hürde von mindestens zehn Prozent

Das geltende Recht legt die erforderliche Anzahl an Unterschriften für eine Initiative oder für ein Referendum bei zehn Prozent der Stimmberechtigten fest. Gemeinden mit Gemeindeversammlung haben die Möglichkeit, die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für ein Referendum bis auf 25 Prozent zu erhöhen.

Bis anhin hatten Gemeindeverbände lediglich die Möglichkeit, die Anzahl Unterschriften für eine Initiative oder ein Referendum auf fünf oder zehn Prozent festzulegen.

Die Revision geht auf einen vom Parlament überwiesenen Vorstoss zurück. Der Grosse Rat wird ein zweites Mal über die Vorlage beraten. Das Gemeindegesetz soll auf Anfang 2023 in Kraft treten.