Der Kanton Aargau tritt der revidierten Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) bei. Das hat der Grossen Rat am Dienstag einstimmig beschlossen. Der Aargau als grösster Beitragszahler muss für die Studierenden ab dem Studienjahr 2021/22 etwas weniger Geld überweisen.
Die geltende Vereinbarung aus dem Jahr 1997 ermöglicht Studentinnen und Studenten aus allen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein den gleichberechtigten Zugang zu den universitären Hochschulen.
Über die Vereinbarung kaufen die Kantone Leistungen ein. Der Herkunftskanton bezahlt für seine Studierenden an die ausserkantonalen Universitäten jedes Jahr einen Beitrag, der in der Vereinbarung festgelegt ist. Diese Vereinbarung nun wurde total revidiert und von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren im Juni verabschiedet. Im Aargau war die Zustimmung des Grossen Rates notwendig.
Regierung spricht von Kompromiss
Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) sagte im Parlament, der Regierungsrat sei zufrieden mit dem erreichten Kompromiss. Der Wechsel von den politisch festgelegten Tarifen zu Beiträgen auf der Grundlage einer Ist-Kostenentwicklung sei angezeigt.
Aus Sicht des Regierungsrats erzielen die Universitätskantone als Standort einer universitären Hochschule einen erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen. Deshalb hält er die Rabatte und der Verzicht auf die Beteiligung an den Infrastrukturkosten für gerechtfertigt.
Die Vorlage war im Grossen Rat unbestritten. Einzig Sprecherinnen der Fraktionen FDP und Grüne meldeten sich zu Wort. Sie machten sich für die Vereinbarung stak.
Die revidierte Universitätsvereinbarung führt dazu, dass der Aargau künftig rund vier Prozent weniger bezahlen muss. Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Kanton künftig pro Jahr rund 80 Millionen Franken bezahlt. Die revidierte Vereinbarung soll auf das Studienjahr 2021/22 in Kraft treten. Mindestens 18 Kantone müssen mitmachen.
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