Grosser Rat AG Aargauer Parlament ist für Amtsenthebungs-Volksinitiative

ga, sda

30.11.2021 - 12:36

Die fünf Aargauer Regierungsräte müssen keine Angst haben vor der Volksinitiative für eine Amtsenthebung. Nur bei grobem Fehlverhalten sollen Behördenmitglieder im Aargau ihr Amt abgeben müssen. (Archivbild)
Die fünf Aargauer Regierungsräte müssen keine Angst haben vor der Volksinitiative für eine Amtsenthebung. Nur bei grobem Fehlverhalten sollen Behördenmitglieder im Aargau ihr Amt abgeben müssen. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Aargau soll die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern in einem Gesetz geregelt werden. Nach dem Regierungsrat hat sich auch der Grosse Rat für die entsprechende Volksinitiative ausgesprochen. Die Details soll das Parlament nach einem Ja des Volkes in einem Gesetz festlegen.

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Der Grosse Rat entschied am Dienstag mit 95 zu 30 Stimmen, die von der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) 2020 mit 3123 gültigen Unterschriften eingereichte Verfassungsinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» dem Volk zur Annahme zu empfehlen.

Die BDP selbst ist übrigens nicht mehr im Grossen Rat vertreten. Das Volk wird voraussichtlich am 15. Mai 2022 über die Verfassungsinitiative abstimmen.

Im Parlament stellten sich SVP, Die Mitte, GLP, SP und Grüne im Grundsatz hinter die Forderung der Initiative. Diese sei «sinnvoll», hielt ein SVP-Sprecher fest. Die Amtshebung müsse jedoch eine Ausnahme bleiben.

Weitere Befürworter wiesen darauf hin, dass es künftig nicht zu einer politisch motivierten Abberufung von Behördenmitgliedern kommen dürfe. Die FDP lehnte die Initiative mehrheitlich ab. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen reichten aus, hiess es.

Grobes Fehlverhalten

Nur ein offensichtliches und grobes Fehlverhalten oder eine Amtsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen soll gemäss Regierungsrat Dieter Egli (SP) zu einer Amtsenthebung führen.

Eine Amtsenthebung solle nicht zum Mittel werden, kritische oder als unangenehm empfundene Behördenmitglieder aus unsachlichen oder persönlichen Gründen aus dem Amt zu drängen. Die Nichtwiederwahl nach Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode bleibe das vorrangige Mittel zur Korrektur eines möglichen Fehlverhaltens.

Im Kanton bestehen bereits vereinzelt Regelungen für eine Amtsenthebung von Gemeinde- und Gerichtsbehörden. Der Grosse Rat und der Regierungsrat erachten es als sinnvoll, die Möglichkeit der Amtsenthebung beziehungsweise Amtseinstellung auf weitere Behörden sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene auszudehnen.