Grosser Rat AG Aargauer Parlament ist für umgestaltete Fahrzeugsteuer

ga, sda

12.12.2023 - 14:51

Im Kanton Aargau wird die Besteuerung von Motorfahrzeugen nach 50 Jahren umgebaut. Im Bild ist der Anschluss Aarau-West der A1 zwischen Oberentfelden und Kölliken zu sehen. (Archivbild)
Im Kanton Aargau wird die Besteuerung von Motorfahrzeugen nach 50 Jahren umgebaut. Im Bild ist der Anschluss Aarau-West der A1 zwischen Oberentfelden und Kölliken zu sehen. (Archivbild)
Keystone

Die Verkehrssteuer für Fahrzeuge soll ab dem Jahr 2025 im Kanton Aargau neu berechnet werden. Diesen Grundsatzentscheid hat der Grosse Rat am Dienstag gefällt. Bemessungsgrundlage soll künftig eine Kombination aus Gewicht und Leistung sein. Auf einen Öko-Tarif wird verzichtet.

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Der Grosse Rat hiess das Verkehrssteuergesetz nach einer ersten Beratung mit 86 zu 44 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen stammten vor allem aus der SVP-Fraktion.

Das Gesetz bringt nach 50 Jahren eine Abkehr von Berechnung der Steuer nach Hubraum ("Steuer-PS"). Die neue Regelung der Verkehrssteuer gilt für Personenwagen, Motorräder, Nutzfahrzeuge sowie Wohnmobile und Kleinbusse.

Berechnung nicht mehr zeitgemäss

Wie der Regierungsrat stellte sich auch das Parlament auf den Standpunkt, dass eine solche Berechnung nicht mehr zeitgemäss sei. Die Mehrheit der Parteien stellten sich übereinstimmend hinter die Vorlage. Diese sei «sinnvoll» und «ausgewogen».

Die SVP gab sich teilweise ablehnend. Die Grünen bemängelten, dass die Elekro- und Verbrennungsmotoren gleich behandelt würden. Die bürgerlichen Parteien betonten, es gebe keinen Grund für ein Rabattsystem.

Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, den Steuertarif nach ökologischen Kriterien zu gestalten. Nach Kritik in der Anhörung liess er diese Idee fallen.

Die neue Bemessungsgrundlage soll auch für Nutzfahrzeuge und Wohnmotorwagen bis 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie für Kleinbusse gelten. Bei der Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger nach Nutzlast soll jedoch alles unverändert bleiben.

Korrekturfaktor eingebaut

Ein Problem besteht jedoch, wenn künftig die Faktoren Gewicht und Leistung für die Höhe der Steuer massgeblich sind. Weil Fahrzeuge mit alternativem Antrieb – vor allem Elektrofahrzeuge – schwerer sind und teilweise sehr hohe Spitzenleistungen aufweisen, sind sie letztlich benachteiligt.

Ein Korrekturfaktor soll sicherstellen, dass beispielsweise ein Elektro-Golf nicht stärker besteuert wird als ein entsprechender Benzin- oder Diesel-Golf.

Mit Blick auf die zweite Beratung muss der Regierungsrat die Auswirkungen der Steuer auf das Gewerbe berechnen. Es geht darum, dass die Bemessung künftig nach dem Gesamtgewicht statt wie derzeit nach der Nutzlast von Transportfahrzeugen erfolgt. Zudem muss der Regierungsrat die Einführung einer Pauschalsteuer von 180 Franken für Veteranenautomobile und von 50 Franken für Veteranenmotorräder prüfen.

Gleich viel Geld für die Kantonskasse

Die Umgestaltung der Verkehrssteuer wird im Wesentlichen ertragsneutral sein. Auf diese Weise soll die Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur sichergestellt werden.

Der Grosse Rat soll künftig die Kompetenz haben, die Verkehrssteuertarife der Teuerung anzupassen. Die Anpassung soll erfolgen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise dauerhaft um mindestens fünf Prozentpunkte verändert hat. Der Grosse Rat lehnte den SVP-Antrag ab, diese Bestimmung aus dem Gesetz zu streichen.

Politische Geburtswehen

Die geltende Grundlage für die Besteuerung von Motorfahrzeugen nach Hubraum ("Steuer-PS") gilt seit 54 Jahren. Zuletzt hatte der Regierungsrat im August 2020 im Parlament mit seiner Vorlage Schiffbruch erlitten, die Motorfahrzeugabgabe auf ökologische Grundsätze auszurichten.

Als Reaktion darauf arbeitete der Regierungsrat zwei Pakete aus. Das neue Gesetz über das kantonale Strassenwesen ist seit Anfang des Jahres 2022 in Kraft.