Grosser Rat AG Aargauer Parlament legt gesundheitspolitische Gesamtplanung fest

ga, sda

11.6.2024 - 17:01

Das Aargauer Parlament hat die Stossrichtung für die kantonale Gesundheitspolitik festgelegt. (Symbolbild)
Das Aargauer Parlament hat die Stossrichtung für die kantonale Gesundheitspolitik festgelegt. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Aargau verfügt über eine erneuerte gesundheitspolitische Gesamtplanung. Das Strategiepapier setzt die Leitplanken bis ins Jahr 2030. Der Grosse Rat hat das vom Regierungsrat ausgearbeitete Papier am Dienstag einstimmig gutgeheissen. Nägel mit Köpfen werden bei der Umsetzung der Strategie gemacht.

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Der Planungsbericht sei keine Lösung für einzelne Probleme, sagte Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) bei der Diskussion im Parlament. Es sei ein Grundlagenbericht, der für die Verwaltung und für den Regierungsrat verbindlich sei. Der Grosse Rat könne bei der Beratungen von Gesetzen wieder anders entscheiden.

Der Kanton will ein bedarfsgerechtes, integriertes, digital-vernetztes, qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen über alle Altersgruppen hinweg, wie aus dem Strategiepapier hervorgeht. Die Leitplanken wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Leistungserbringen im Gesundheitswesen erarbeitet.

Alle sollen zusammenarbeiten

Grundsätzlich stellten sich alle Parteien hinter die Stossrichtung der gesundheitspolitischen Gesamtplanung. Diese umfasst 24 Ziele und 80 Strategien. Schwergewichte im Bericht sind die ambulante Notfallversorgung und die Versorgungsregionen.

In diesen Regionen sollen Angebote der Leistungserbringer, auch der Spital und Pflegeheime, aufeinander abgestimmt werden. Das Papier sieht weiter vor, dass interdisziplinäre Regionalspitalzentren in Kooperation mit inner- und ausserkantonalen Zentrumsspitälern für die stationäre Grundversorgung und die erweiterte ambulante Versorgung sorgen sollen.

Auf diese Weise könne die Bevölkerung wohnortnah versorgt werden. Komplex-spezialisierte Leistungen sollen konzentriert und höchstens an einem Standort in den Kantonsspitälern Baden und Aarau sowie in der privaten Hirslandenklinik erbracht werden, hiess es.

Damit die im Papier verankerten Ziele umgesetzt werden können, müssen noch Gesetze geändert werden. Bis in vier Jahren sollen diese Arbeiten abgeschlossen sein.

Teilverkauf der Kantonsspitäler möglich

Zu einer längeren Diskussion führte der Strategie, dass der Staat die beiden Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie die Psychiatrischen Diensten Aargau AG (PDAG) teilweise verkaufen kann. Die drei Institutionen sind seit dem Jahr 2004 als Aktiengesellschaften organisiert. Der Kanton besitzt jeweils 100 Prozent.

Der Grosse Rat bestätigte die Stossrichtung erneut, wonach ein Minderheitsanteil der jeweiligen Aktiengesellschaften verkauft werden kann. Die bürgerliche Mehrheit lehnte einen Antrag mit 76 zu 51 Stimmen ab, diese Möglichkeit aus dem Papier zu streichen.

Der Verkauf eines Anteils von 30 Prozent ist laut dem Spitalgesetz aus dem Jahr 2004 bereits möglich. Der Grosse Rat und letztlich das Volk würden über einen Teilverkauf entscheiden.