Der Kanton Aargau senkt bei der Umsetzung der Steuervorlage (SV17) des Bundes die kantonalen Gewinnsteuern für Unternehmen nicht. Die Unternehmen können jedoch Forschungsaufwendungen zusätzlich abziehen. Der Grosse Rat hiess die entsprechende Reform des Steuergesetzes gut.
Die Steuervorlage wurde am Dienstag nach einer ersten Beratung mit 99 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen beschlossen. Ein Grossteil der SP-Fraktion stimmte mit Nein. Zuvor hatten sich alle Parteien im Grundsatz hinter die Vorlage gestellt, was im Grossen Rat selten vorkommt.
Die FDP bezeichnete die Vorlage als ausgewogen, saldoneutral und mehrheitsfähig. Die CVP hielt fest, dass der Aargau seinen Fokus auf Innovation und Forschung setze.
Die SVP gab sich zufrieden, dass der Aargau nicht über die vom Bund vorgesehenen Ansätze bei der Dividendenbesteuerung hinausgehe. Es bestehe jedoch die Gefahr, dass die gewinnstarken Firmen aus dem Aargau wegziehen würden. Deshalb müssten die Gewinnsteuern mittelfristig gesenkt werden.
Die SP stellte mit Genugtuung fest, dass sich der Aargau nicht am Steuerwettbewerb unter den Kantonen beteilige. Der tiefe Ansatz bei der Dividendensteuer und beim Kapital sei jedoch stossend. Die Reform falle nicht saldoneutral aus. Für die EVP handelt es sich bei dieser Steuervorlage um einen Kompromiss. Auch GLP und BDP stützten die Reform.
Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) sagte, man wolle die kantonale Umsetzung nutzen, um den Aargau nicht dem interkantonalen Steuerwettbewerb auszusetzen. «Wir wollen bestehende Arbeitsplätze sichern und Chancen für neue Ansiedlungen wahren.» Der Aargau bleibe ein guter Standort für neue, innovative Unternehmen.
Es handle sich um eine «pragmatische und unaufgeregte Lösung» für die Umsetzung der Steuervorlage 17. Tarifsenkungen bei den Gewinnsteuern über mehrere Prozente seien im Aargau nicht möglich.
Vorteile für innovative Unternehmen
Der Grosse Rat folgte den Anträgen des Regierungsrats. Die Dividendenbesteuerung wird von derzeit 40 Prozent auf das vom Bund vorgesehene Minimum von 50 Prozent erhöht.
Die SP scheiterte mit dem Antrag klar, den Ansatz auf 60 Prozent zu erhöhen. Die SP fand auch keine Mehrheit für den Antrag, die Kapitalsteuer nicht zu senken.
Die in der Vorlage des Bundes vorgesehenen Instrumente wie Patentbox sowie der Abzug der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden im Aargau voll gewährt. Dies führt zu Mindereinnahmen von 40 Millionen Franken, die der Bund dem Kanton jedoch ausgleicht.
Gemäss Regierungsrat wird die Gesamtsteuerbelastung für innovative Unternehmen auf elf Prozent sinken, für kleine und mittlere Betriebe (KMU) mit tiefen Gewinnen auf zehn Prozent. Dies ist gemäss Regierungsrat interkantonal- und international eine sehr konkurrenzfähige Belastung.
Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen in der Tarifstufe über 250'000 Franken bleibt bei 18,6 Prozent, für Unternehmen unter dieser Tarifstufe bei 14,7 Prozent. Eine Senkung um einen Prozentpunkt würde im Aargau zu Mindereinnahmen von 30 Millionen Franken und damit gemäss Regierungsrat zu höheren Steuern für natürliche Personen.
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