Grosser Rat AG Aargauer Pflegepersonal erhält trotz Pandemie nicht mehr Geld

ga, sda

26.4.2022 - 11:41

Das Pflegepersonal in Spitälern stand während der Corona-Pandemie im Dauereinsatz. Im Kanton Aargau erhält das Personal keine zusätzliche Entschädigung. In einer Petition war eine Entschädigung von 25 Millionen Franken gefordert worden. (Symbolbild)
Das Pflegepersonal in Spitälern stand während der Corona-Pandemie im Dauereinsatz. Im Kanton Aargau erhält das Personal keine zusätzliche Entschädigung. In einer Petition war eine Entschädigung von 25 Millionen Franken gefordert worden. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau erhält das Pflegepersonal, das wegen der Corona-Pandemie stark belastet war, keine zusätzliche Entschädigung. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Petition des Pflegepersonals für zusätzliche 25 Millionen Franken abgelehnt. Der Forderung fehle die rechtliche Grundlage.

Keystone-SDA, ga, sda

Mitte Dezember hatte eine Pflegefachfrau dem damaligen Grossratspräsidenten die Petition «Klatschen war gestern – Morgen haben zu viele den Beruf an den Nagel gehängt» überreicht. 3094 Personen hatten die Petition unterzeichnet.

«Wir fordern 25 Millionen Franken als nachhaltige Entschädigung für unsere geleistete Mehrarbeit und die aussergewöhnliche Belastung, der wir standhalten», hiess es in der Motion. Das Spitalpersonal habe während der Covid-Pandemie ausserordentliche Leistungen erbringen müssen und arbeite oftmals am Limit.

Das Geld für die zusätzliche Entschädigung der Pflegekräfte soll gemäss Petition aus der vom Grossen Rat bewilligten Kredit für die Entschädigung für Covid-19-bedingte Vorhalteleistungen der Spitäler und Kliniken stammen. Die Summe für die Jahre 2020 und 2021 beträgt 125 Millionen Franken.

Aussprache mit Parlamentskommission

Zwischen den Vertretern Petitionären und einer Delegation der parlamentarischen Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) fand eine Aussprache statt. Fazit: Die Zweckbestimmung der vom Parlament bewilligten 125 Millionen Franken könne nicht erweitert werden, hiess es. Es fehle die rechtliche Grundlage.

Eine Mehrheit des Grossen Rates folgte ohne Diskussion der Argumentation des Kommission GSW. Der Entscheid fiel mit 100 zu 6 Stimmen.