Grosser Rat AG Aargauer Regierung bringt Teilrevision des Energiegesetzes durch

SDA

17.9.2019 - 16:15

Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag das kantonale Energiegesetz nach einem rund zweistündigen Seilziehen den neusten Anforderungen angepasst. Bei ihren Vorschlägen zur Teilrevision musste die Regierung bei der ersten Lesung keine Abstriche machen.

Rund ein Dutzend Minderheitsanträge wurden mit eindeutigen Mehrheiten abgelehnt. Die Teilrevision wurde in erster Lesung mit 81 zu 48 Stimmen genehmigt.

Die SVP versuchte vergebens, die Vorlage zu entschärfen. Sie wollte unter anderem verhindern, dass zentrale Elektro-Wassererwärmer innerhalb von 15 Jahren ersetzt werden müssen. Sie wehrte sich ebenfalls erfolglos, dass bei Neubauten zwangsweise Photovoltaik-Anlagen gebaut oder dass Neubauten mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation ausgerüstet werden müssen.

Andererseits drang die GLP nicht damit durch, das Energiegesetz zu verschärfen. Sie beantragte vergebens, Ölheizungen bei Neubauten nicht mehr zugelassen. Gasheizungen sollten nur noch zulässig sein, wenn keine andere Anlage mit geringerem Ausstoss zur Verfügung steht.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein GLP-Antrag, die Pflicht zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises (GEAK) ins Gesetz aufnehmen. Zurückgewiesen wurde ein SP-Antrag, individuelle Heizkostenabrechnungen nach geltendem Recht beizubehalten.

Mehrere Prüfungsanträge für die Regierung

Die Regierung nahm im Hinblick auf die zweite Lesung Prüfungsanträge betreffend Ersatz von Ölheizungen und Potenzial von Biogas entgegen. Prüfen muss sie auch, wie einheimisches Holz zur Energiegewinnung gefördert werden kann. Ein Prüfungsantrag hinsichtlich energietechnischer Sanierungen von älteren Gebäuden wurde mit Stichentscheid der Präsidentin überwiesen.

Das Aargauer Energiegesetz müsse aufgrund der vom Volk angenommenen Energiestrategie 2050 des Bundes und der vom Grossen Rat genehmigten kantonalen Strategie «energieAargau» angepasst werden, hatte Kommissionssprecherin Rosmarie Groux (SP) einleitend gesagt. Über die Umsetzung hätten in der Kommission allerdings unterschiedliche Meinungen geherrscht.

Diese äussersten sich dann auch bei der Eintretensdebatte. Gemäss der SVP bringen die neuen Gesetzesbestimmungen viele neue Einschränkungen, ohne dass die Auswirkungen auf den Energieverbrauch oder die Energieeffizienz aufgezeigt würden. Viele neue Vorschriften seien nicht zielführend.

Demgegenüber ging das Gesetz gemäss der SP zu wenig weit. Es sei nur ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung und es seien weitergehende Bestimmungen erforderlich. Auch die Grünen sprachen sich für strengere Vorgaben aus.

Bern und Solothurn lehnten ab

Die FDP-Sprecherin erinnerte daran, dass ähnliche Energiegesetze in den Kantonen Solothurn und Bern bei kantonalen Abstimmungen gescheitert seien. Zudem habe der Kanton Aargau bei der nationalen Abstimmung über die Energiestrategie 2050 knapp Nein gestimmt. Der Grosse Rat tue gut daran, das Fuder nicht zu überladen.

Die Kantone hätten den Auftrag, die national und kantonal festgelegten Ziele zu erreichen, erklärte Regierungsrat Stephan Attiger (FDP). Dazu brauche es aber zusätzliche Gesetzesbestimmungen. Die Regierung sei überzeugt, dass die Vorlage verhältnismässig und im Rat sowie bei der Bevölkerung mehrheitsfähig sei.

Die zweite Lesung soll noch dieses Jahr stattfinden, damit das geänderte Gesetz im besten Fall Mitte nächstes Jahres in Kraft treten kann. Allerdings haben SVP und Hauseigentümerverband damit gedroht, das Referendum zu ergreifen, falls die Vorlage im Parlament «nicht auf das notwendige Minimum zusammengestrichen wird».

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