Volksschule Aargauer Regierung hält am Stichtag für Kindergarteneintritt fest

SDA

15.7.2019 - 11:20

Der Aargauer Regierungsrat will am neuen Stichtag für den Kindergarteneintritt (31. Juli) nicht rütteln. Der Stichtag deckt sich gemäss Regierungsrat mit demjenigen der meisten Kantone. Im Aargau gebe es eine flexible Regelung zum späteren Eintritt.

Seit dem Schuljahr 2018/19 ist der Stichtag 31. Juli im ganzen Kanton umgesetzt. Das bedeutet: Kinder, die bis am 31. Juli vier Jahre alt geworden sind, treten im August in den Kindergarten ein. Zuvor war der 30. April der Stichtag gewesen.

«Egal zu welchem Zeitpunkt man den Stichtag ansetzt, es gibt immer Kinder, die in ihrer Entwicklung bereits weiter fortgeschritten und solche, die in ihrer Entwicklung etwas weniger weit sind», schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einem Postulat von Maya Meier (SVP). Sie forderte, dass das Stichdatum vorverlegt und flexibilisiert wird.

Eltern können Gesuch stellen

Der Zeitpunkt des Kindergarteneintritts wird gemäss Regierungsrat bereits flexibel gehandhabt, um den tatsächlich bestehenden Entwicklungsunterschieden beim Kindergarteneintritt gerecht zu werden.

So könne die Schulpflicht auf Gesuch der Eltern in der Regel um ein ganzes Jahr hinausgeschoben werden. Der Aufwand für ein solches Gesuch sei verkraftbar. «Die Hinausschiebung der Schulpflicht soll auf unbürokratische Weise geschehen», hält der Regierungsrat fest.

Eine umfangreiche Begründung oder ein Fachbericht des Schulpsychologischen Diensts seien nicht notwendig. Auch eine allgemeine Empfehlung zu Fördermassnahmen für zurückgestellte Kinder gebe es nicht.

Zum anderen könne die Unterrichtszeit für Kinder mit Schwierigkeiten beim Einstieg in den Kindergarten um maximal einen Halbtag pro Woche reduziert werden. Dazu sei ein Gesuch der Eltern nötig. Diese Regelung könne nach dem ersten Semester angepasst oder verlängert werden.

Mehr späte Kindergarteneintritte

Die Zahl der späten Kindergarteneintritte nahm im Aargau zu, wie eine statistische Auswertung für das Schuljahr 2018/19 zeigt. Rund 10 Prozent der neu eintretenden Kindergartenkinder waren später eingeschult worden.

Diese Zahl müsse man im Verhältnis zu den Kindern sehen, die nun zusätzlich eingeschult würden, heisst es in der Stellungnahme: 70 Prozent der Kinder, die zwischen 30. April und 31. Juli geboren wurden, sind gemäss Statistik regulär eingeschult worden.

Die für den Besuch des Kindergartens bereiten Kinder würde man mit einer Rückverschiebung des Einschulungsdatums zwingen, erst ein Jahr später in den Kindergarten zu gehen, wie der Regierungsrat erläutert.

Die Zahlen zeigten auch, dass die Altersspanne, also der Altersunterschied vom jüngsten zum ältesten Kind, in den Jahren vor der Umstellung um einen Drittel grösser gewesen sei. Der Unterschied betrug etwa drei Jahre. Letztes Jahr lag er noch bei gut zwei Jahren.

Chancengleichheit wichtig

Der Kindergarten sei eine wichtige Schlüsselvoraussetzung für das Erreichen von Chancengerechtigkeit, schreibt der Regierungsrat. Die Bildungsforschung zeige, dass sich die Startchancen benachteiligter Kinder durch den Kindergarten tatsächlich erhöhen liessen.

Auch bei Entwicklungsrückständen sei es sinnvoll, so früh wie möglich Massnahmen zu ergreifen. Die frühe Förderung, auch im Bereich des Spracherwerbs, sei eine zentrale Aufgabe des Kindergartens.

Mit dem Stichtag vom 31. Juli seien seit dem vergangenen Schuljahr auch drei Monate jüngere Kinder erfasst gegenüber den Zeiten mit Stichtag 30. April. Damit könnten alle diese Kinder – mit Ausnahme jener Kinder, die auf Gesuch der Eltern zurückgestellt würden – von der früheren sprachlichen Förderung im Kindergarten profitieren.

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