Im Kanton Aargau stehen per sofort auch säumigen Prämienzahlenden ohne Einschränkung alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Untersuchungen rund um Covid-19 zur Verfügung. Der Regierungsrat hat die umstrittene «schwarze Liste» bis auf weiteres sistiert.
Es solle generell verhindert werden, dass kranke Personen auf medizinische Hilfe verzichteten, weil sie aktuell nicht in der Lage seien, die notwendigen Untersuchungen oder Behandlungen zu bezahlen, teilte die Staatskanzlei Aargau am Donnerstag mit.
Die Zahlungspflichten gegenüber der jeweiligen Krankenversicherung blieben jedoch vollumfänglich bestehen. Nach Beendigung der ausserordentlichen Lage werde die Sistierung des Listeneintrags aufgehoben.
Die zuständige Sozialversicherungs-Dienstleisterin SVA Aargau wird alle betroffenen Personen in den nächsten Tagen schriftlich informieren. Ein zweiter Brief werde rechtzeitig vor Aufhebung der Sistierung verschickt.
Auf der «schwarzen Liste» stehen im Aargau mehr als 12'000 Personen. Die Tendenz ist seit der Einführung der Liste im Juli 2014 steigend. Es geht um Ausstände in der Grössenordnung von mehreren Millionen Franken.
Ein Eintrag auf der Liste erfolgt dann, wenn die versicherte Person eine Betreibung für Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt. Die Krankenversicherungen schränken in der Folge ihre Leistungen ein.
Anpassung der Prämienverbilligung
Wegen der Corona-Pandemie beschloss der Regierungsrat auch eine Anpassung bei der Verbilligung der Krankenkassenprämie. Personen, deren wirtschaftlichen Verhältnisse sich um mindestens 20 Prozent verschlechtert haben, können nun eine Neuberechnung der Prämienverbilligung beantragen.
Der Regierungsrat hob für die Betroffenen die übliche Wartefrist von sechs Monaten auf. Die neue Regelung gilt bis zum Ende der ausserordentlichen Lage. Die bisherige Wartefrist von sechs Monaten verhindere eine schnelle Entlastung der Betroffenen, hält der Regierungsrat fest.
Der Antrag kann bei der SVA Aargau online gestellt werden (www.sva-ag.ch/aenderungsantrag). Für Personen, die noch keine Prämienverbilligung beziehen, gilt die sechsmonatige Wartefrist indes weiterhin.
Würdiges Sterben ermöglichen
Der Einsatz der mobilen PalliativeSpitex soll auch Covid-19-Patientinnen und -Patienten in Heimen ohne Spezialisierung für extreme Palliativsituationen ein begleitetes, angstfreies und würdevolles Sterben im gewohnten Umfeld ermöglichen.
Bewohnende von Pflegeheimen und Heimen für Menschen mit Beeinträchtigungen gehören grösstenteils zur Risikogruppe und sind besonders gefährdet, nach einer Coronavirus-Infektion schwer zu erkranken. Viele der schwerkranken und hochbetagten Menschen wollen bei einer Zustandsverschlechterung nicht mehr ins Spital und wünschen keine lebensverlängernden Massnahmen oder Intensivbehandlung, wie die Staatskanzlei festhält.
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