Energie Aargauer Regierung legt neue Revision des Energiegesetzes vor

SDA

10.5.2019 - 14:59

Nach Kritik von allen Seiten hat der Aargauer Regierungsrat seine Revision des Energiegesetzes überarbeitet. Die Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen soll nicht umgesetzt werden.

Die Klimapolitik sei im Fokus der Öffentlichkeit, sagte Regierungsrat Stephan Attiger (FDP) am Freitag vor den Medien in Aarau. Die Teilrevision des Energiegesetzes leiste einen Beitrag, um die klimapolitischen Ziele des Kantons und des Bundes zu erreichen.

Ein erster Entwurf zur Gesetzesrevision war in der Anhörung auf Kritik gestossen. Den Bürgerlichen gingen die Vorschläge zu weit, und sie forderten einen Verzicht auf staatliche Massnahmen. Die Linken und Grünen machten sich für griffige Vorschriften stark.

Daher ging der Regierungsrat über die Bücher. Für die Eigenstromproduktion bei Neubauten und für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizungsersatz hätten mit Branchenvertretern nun schlanke Lösungen entwickelt werden können, hiess es.

Die Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen werde nicht umgesetzt. Auch bei der Eigenstromerzeugung auf Neubauten habe mit Branchenvertretern eine flexible Lösung entwickelt werden können.

Der Bauherr soll wählen können, ob er selbst eine Anlage auf dem Gebäude bauen oder sich an einer Anlage beteiligen will. Als weitere Möglichkeit könnten sie einen Anteilschein an einer Anlage im Kanton Aargau beziehen.

Der Regierungsrat schlägt auch eine Ersatzpflicht bei bestehenden zentralen Elektro-Wassererwärmern (in Wohnbauten) innert einer Frist von 15 Jahren vor. So könne ein entscheidender Beitrag zur Reduktion des Verbrauchs elektrischer Energie geleistet werden.

SVP droht mit Referendum

Mit der Überarbeitung seien die energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons besser zu erreichen als mit der ursprünglichen Vorlage, hiess es vor den Medien weiter. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit Branchenvertretern hätten «einfache, vollzugstaugliche, unbürokratische Lösungen» erarbeitet werden können.

Als nächstes wird der Grosse Rat die Revision behandeln. Möglicherweise wird auch das Volk über das Energiegesetz abstimmen. Die SVP drohte in einer Stellungnahme am Freitag bereits mit dem Referendum, falls die Vorlage im Parlament «nicht auf das notwendige Minimum zusammengestrichen wird».

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