Im Kanton Aargau soll das Aufstellen von stationären Verkehrsüberwachungsanlagen gesetzlich verboten werden. Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag ein entsprechendes Postulat aus den Reihen von SVP und FDP überwiesen.
Der Entscheid fiel mit 85 zu 44 Stimmen. Dafür stimmten vor allem SVP, FDP und CVP, dagegen SP und Grüne. Der Regierungsrat muss nun die Möglichkeit eines gesetzlichen Verbots von «Blechpolizisten» prüfen. Im Aargau steht bislang kein fixer Radarkasten.
Der Regierungsrat erklärte sich bereit, eine gesetzliche Grundlage zur Einschränkung der Gemeindeautonomie zu prüfen. Er möchte sich jedoch die Möglichkeit einräumen, ausschliesslich aus Gründen der Verkehrssicherheit Ausnahmen vom Verbot genehmigen zu können.
Baudirektor Stephan Attiger (FDP) wies darauf hin, es sei notwendig, dass auf Kantonsstrassen im gesamten Kanton eine einheitliche Einsatzdoktrin gelte. Die Kantonspolizei setzt auf mobile Radargeräte. «Wir wollen auch weiterhin keine Blitzer im Aargau», sagte Attiger.
Die Gesetze müssten eingehalten werden, hiess es bei der SP. Es gehe auch darum, Unschuldige im Verkehr zu schützen. Es könne nicht sein, dass die Gemeinden ihre Kassen auf Kosten der Verkehrsteilnehmer füllten, machte die SVP geltend.
Erster «Blechpolizist» für Baden ist bestellt
An einer Kreuzung in Baden wird der erste Aargauer «Blechpolizist» aufgestellt. Das kantonale Verwaltungsgericht hiess im Sommer eine Beschwerde der Stadt gut – und pfiff den Regierungsrat zurück.
Der Badener Stadtrat (Exekutive) bestellte nun die stationäre Verkehrsüberwachungsanlage. Die Betriebsaufnahme der Anlage bei der Kreuzung Gstühl-/Brugger-/Stadtturmstrasse ist für Februar 2020 vorgesehen, wie der Stadtrat am Dienstag mitteilte. Die kantonalen Instanzen hätten auf Antrag der Stadt Ende Oktober die notwendige Zustimmung erteilt.
Der Knoten ist stark befahren und in der Vergangenheit wurden Geschwindigkeitsübertretungen sowie zahlreiche, zum Teil massive Rotlichtübertretungen festgestellt. Es besteht damit laut Verwaltungsgericht ein ausgewiesenes öffentliches Interesse, die Gefahrenstelle mittels einer stationären Überwachungsanlage sicherer zu gestalten.
Bereits Ende der 1990er Jahren diskutierten die aargauischen Politiker «über ortsfeste, automatische Geschwindigkeitsradargeräte». Der Grosse Rat lehnte es 2004 knapp ab, die Regierung die Hausaufgabe zu geben, die Einführung von «Blechpolizisten» zu prüfen. 2017 bestätigte eine Mehrheit im Parlament diesen Kurs. Nun muss der Regierungsrat ein gesetzliches Verbot prüfen.
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