Volksschule Aargauer Regierung: Schulsozialarbeit soll freiwillig bleiben

ga, sda

5.3.2021 - 10:40

Viele Aargauer Gemeinden bieten eine Schulsozialarbeit an, die sie selbst finanzieren. Der Regierungsrat lehnt eine kantonale Pflicht ab - und er will auch nicht mitbezahlen. (Symbolbild)
Viele Aargauer Gemeinden bieten eine Schulsozialarbeit an, die sie selbst finanzieren. Der Regierungsrat lehnt eine kantonale Pflicht ab - und er will auch nicht mitbezahlen. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau sollen laut Regierungsrat nicht alle Schulen und Gemeinden eine Schulsozialarbeit anbieten müssen. 90 Prozent aller Schülerinnen und Schüler hätten bereits direkten Zugang zum Angebot, darunter alle Schüler der Oberstufe. Der Kanton will nichts an das Angebot bezahlen.

Keystone-SDA, ga, sda

Einzig an 60 Primarschulen mit rund 10 Prozent aller Aargauer Schülerinnen und Schülern gebe es keine Schulsozialarbeit, hält der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion aus den Reihen von SP, CVP, Grüne, GLP und EVP fest. Diese Parteien fordern eine flächendeckende Einführung von Schulsozialarbeit. Auch solle die Finanzierung geregelt werden.

Die Schulsozialarbeit begleitet Kinder und Jugendliche beim Erwachsenwerden. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bieten direkt im Schulhaus Beratungen, präventive Angebote und Kriseninterventionen an und stehen Eltern bei erzieherischen Fragen bei.

Die geltenden rechtlichen Grundlagen ermöglichten es den Schulträgern, auf eigene Kosten eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter anzustellen, schreibt der Regierungsrat. Da die Schulsozialarbeit bereits mehrheitlich umgesetzt wird, würde sich mit neuen Regelungen für den Grossteil aller Schülerinnen und Schüler nichts ändern.

Es sei für kleine Gemeinden anspruchsvoll, Schulsozialarbeit wirkungsvoll zu installieren, hält der Regierungsrat fest. Wichtig aus bildungspolitischer Sicht sei der niederschwellige Zugang zu einem schulnahen Beratungsangebot für die Sorgen und Nöte der Kinder und Jugendlichen.

Gemeinden müssen selbst bezahlen

Eine kantonale Einheitslösung erachtet der Regierungsrat nicht als zielführend. Die Gemeinden sollten zudem weiterhin alles selbst bezahlen. Man schliesse eine Kostenbeteiligung am finanziellen Aufwand für Personal und Betrieb der Schulsozialarbeit aus.

Bei einer Beteiligung des Kantons am Personalaufwand der Schulsozialarbeit analog der Beteiligung am Personalaufwand der Volksschule (also 65 Prozent der Saläre) würde für den Kanton Aargau ein jährlich wiederkehrender Aufwand von 6,7 Millionen Franken bis 12,6 Millionen Franken entstehen.

Aus der Sicht der Motionäre präsentiert sich die Ausgangslage anders. Eine Schulsozialarbeit sei für eine gute Schule unerlässlich. Die gesellschaftliche Entwicklung habe das Zusammenleben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den letzten Jahren stark verändert.

Es gebe Kinder, die Kameraden mobbten, rebellierende Jugendliche, Gewalt auf dem Pausenplatz sowie Lehrpersonen, die an ihre Grenzen stiessen und überforderte Eltern. Das Zusammenleben sei komplexer und spannungsreicher geworden. Die Beratungsstellen im Kanton seien ausgelastet, überlastet oder unterbesetzt.

Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Er erklärt sich jedoch bereit, den Vorstoss als unverbindlicheres Postulat entgegenzunehmen.