Krisensituation Aargauer Regierung und Parlament sollen online tagen können

ga, sda

15.12.2023 - 10:37

Während der Corona-Pandemie tagte der Aargauer Grosse Rat wiederholt in einem grossen Saal in Spreitenbach AG - um die Abstandsregeln einzuhalten. Bei der nächsten Krise sollen auch Onlinesitzungen möglich sein. (Archivbild)
Während der Corona-Pandemie tagte der Aargauer Grosse Rat wiederholt in einem grossen Saal in Spreitenbach AG - um die Abstandsregeln einzuhalten. Bei der nächsten Krise sollen auch Onlinesitzungen möglich sein. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Aargau sollen der Regierungsrat und die Gemeinderäte sowie die Parlamente in einer Krisensituation virtuelle Sitzungen abhalten können. Der Regierungsrat hat eine Anpassung der entsprechenden Gesetze vorgelegt. Die Neuerung ist eine Folge der Corona-Pandemie.

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Der Entwurf einer Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes sieht vor, dass Plenumssitzungen des Grossen Rates bei Vorliegen einer Krisensituation virtuell oder hybrid abgehalten werden können, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Eine Onlinesitzung solle stattfinden, wenn eine physische Teilnahme der Mitglieder nicht oder nur sehr erschwert möglich sei.

Sitzungen der grossrätlichen Kommissionen, des Ratsbüros, der Präsidentenkonferenz und des Regierungsrats sollen auch sonst ausnahmsweise und ohne besondere Voraussetzungen virtuell stattfinden können.

Forderung des Kantonsparlaments

Der Regierungsrat will im Gemeindegesetz die Grundlage schaffen, dass auch Sitzungen auf kommunaler Ebene virtuell oder hybrid stattfinden können. Diese würde es den Gemeinden erlauben, Regelungen für virtuelle Sitzungen des Einwohnerrats (Parlament) und des Gemeinderats einzuführen.

Damit der Einwohnerrat online tagen kann, soll eine Krisensituation bestehen. «Im Übrigen kann die Gemeinde die für sie stimmige Regelung treffen», hält der Regierungsrat fest.

Die Vorschläge gehen bis in den kommenden April in die Anhörung. Parteien, Verbände und Gemeinden können sie dazu äussern. Der Regierungsrat setzt mit der Vorlage zwei vom Kantonsparlament überwiesene Vorstösse um.