Verkehrssicherheit Aargauer Regierung will «Blechpolizisten»-Geld nicht anders teilen

ga, sda

1.9.2023 - 11:46

Das Aargauer Parlament will keine kantonale Bewilligungspflicht für "Blechpolizisten". Darum lehnt der Regierungsrat die Forderung ab, die Einnahmen aus den Ordnungsbussen und Strafverfahren anders zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen. (Symbolbild)
Das Aargauer Parlament will keine kantonale Bewilligungspflicht für "Blechpolizisten". Darum lehnt der Regierungsrat die Forderung ab, die Einnahmen aus den Ordnungsbussen und Strafverfahren anders zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat will an der bisherigen Aufteilung der Einnahmen aus den «Blechpolizisten» am Strassenrand zwischen Kanton und Gemeinden festhalten. Die Aufteilung ist laut Regierungsrat rechtlich kompliziert. Er lehnt deshalb eine Motion der FDP-Fraktion ab.

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Die FDP-Fraktion forderte, dass die Rechtsgrundlagen für den Kostenteiler der Einnahmen aus stationären Geschwindigkeits- und Rotlicht-Überwachungsanlagen angepasst werden. Die Gemeinden sollten 35 Prozent und der Kanton 65 Prozent der Einnahmen erhalten, lautete der Vorschlag.

Der Regierungsrat legt in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme ausführlich dar, weshalb sich diese Forderung kaum umsetzen lässt. So spiele es eine Rolle, ob die festgestellte Widerhandlung im Ordnungsbussenverfahren oder im ordentlichen Strafverfahren geahndet werde.

Wird eine Ordnungsbusse ausgesprochen und diese von der fehlbaren Person bezahlt, fallen die Einnahmen dem Gemeinwesen zu, das einen Aufwand hatte, wie es in der Stellungnahme heisst. Sei die Ordnungsbusse von einer Regionalpolizei erhoben worden, fielen die Einnahmen einer Gemeinde zu. Und die dritte Möglichkeit: Wenn die Kantonspolizei die Ordnungsbusse erhebe, fielen die Einnahmen dem Kanton zu.

Unbezahlte Busse, Strafverfahren, Geldstrafe

Wird die Ordnungsbusse jedoch nicht bezahlt oder darf die Widerhandlung nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, fallen die im ordentlichen Strafverfahren verhängten Bussen oder die allfälligen Geldstrafen dem Kanton zu, wie es weiter heisst.

Der Regierungsrat weist auch noch auf ganz praktische Probleme hin. So gebe es Verkehrsknoten, an denen Gemeindestrassen und Kantonsstrassen aufeinandertreffen würden. Deshalb habe man im Zusammenhang mit der vom Parlament verworfenen Bewilligungspflicht des Einsatzes von «Blechpolizisten» vorgeschlagen, nicht zwischen Gemeinde- und Kantonsstrassen zu differenzieren.

Der Grosse Rat hatte im Juni nach langer Diskussion überraschend beschlossen, im Aargau doch keine kantonale Bewilligungspflicht für «Blechpolizisten» einzuführen. Das Parlament strich die Bewilligungspflicht mit den Stimmen von SP, Grünen und Mitte in der letzten Minute aus dem Polizeigesetz. SVP und FDP lehnten das Polizeigesetz danach ab.