MassnahmenvollzugAargauer Regierung will neues Heim für jugendliche Straftäter bauen
ga, sda
25.1.2024 - 09:58
In der Aargauer Gemeinde Oftringen soll ein neues kantonales Heim für jugendliche Straftäter als Ersatz für das Jugendheim auf der historischen Festung in der Nachbargemeinde Aarburg errichtet werden. Diesen Grundsatzentscheid hat der Regierungsrat getroffen. Ein Neubau ist laut Regierungsrat eine «zukunftsfähige Lösung».
Keystone-SDA, ga, sda
25.01.2024, 09:58
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Der Neubau soll 40 stationäre Plätze für Jugendliche ab 13 Jahren umfassen, wie die Staatskanzlei Aargau am Donnerstag mitteilte. Geplant sind 16 geschlossene Plätze und 24 Plätze mit erhöhten Sicherheits- und Betreuungsbedürfnisse.
Der Regierungsrat rechnet mit Kosten von 26,6 Millionen Franken. Davon soll der Kanton 19,1 Millionen Franken übernehmen. Der Bund steuert 7,5 Millionen Franken bei. Das Kantonsparlament soll in zwei bis drei Jahren über den Kredit entscheiden.
Konkret will der Regierungsrat den Neubau auf dem kantonseigenen Areal der Gärtnerei des Jugendheims in Oftringen errichten lassen. Das Jugendheim soll im Jahr 2032 bezugsbereit sein.
Das 1893 gegründete Jugendheim Aarburg verfügt über 44 stationäre Wohnplätze. Auf der Festung werden jugendstrafrechtliche und zivilrechtliche Massnahmen für männliche Jugendliche vollzogen.
Jugendlichen eine Chance geben
Der Kanton biete Jugendlichen mit dem Heim die Chance, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren, lässt sich Justizdirektor Dieter Egli (SP) zitieren. «Davon profitieren wir alle. Es ist wichtig, das Jugendheim weiterzuentwickeln und den sich wandelnden Bedürfnissen anzupassen. Der Neubau bietet dazu eine zukunftsfähige Lösung.»
Ein Neubau ist laut Regierungsrat notwendig, um einen um einen zukunftsfähigen Jugendheimbetrieb zu gewährleisten und das Risiko von Fehlinvestitionen am jetzigen Standort zu vermeiden. Das zukunftsgerichtete Angebots- und Betriebskonzept lasse sich mit einem Neubau ausserhalb der Festung Aarburg optimal umsetzen.
Sicherheitsrisiken verringern
Am Standort auf der Festung Aarburg wäre dies auch mit baulichen Anpassungen sowohl im Wohnbereich als auch im Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich nur beschränkt möglich, wie der Regierungsrat festhält.
Ein Neubau schalte die infrastrukturellen Sicherheitsrisiken aus. Auf der Festung bestünden solche Risiken. Im Neubau könnten übersichtliche Raum- und Betriebsstrukturen mit zentralen Sichtachsen geschaffen werden, was auf der Festung insbesondere für die geschlossene Wohngruppe nicht möglich sei. Im Neubau seien zudem ein Aussen-Sportplatz und sichere Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Wohngruppen im Freien realisierbar.
Festung Aarburg steht unter Denkmalschutz
Die Kantonsverwaltung prüft, wie die Festung Aarburg nach dem Auszug des Jugendheims genutzt werden könnte. Eine Nachnutzung der Festung sei nur realisierbar, wenn sich die Gemeinden und die Wirtschaft der Region aktiv und finanziell engagierten.
Der Regierungsrat beabsichtigt nach eigenen Angaben, dass sich der Kanton als Eigentümer weiterhin finanziell am Unterhalt der historischen Festungsanlage Aarburg beteiligt, die seit 1949 unter kantonalem und seit 2006 unter eidgenössischem Denkmalschutz steht. Es sei beabsichtigt, die Initiierung und Umsetzung der Nachnutzung finanziell zu unterstützen. An den Betriebskosten des Nachnutzungsangebots werde sich der Kanton jedoch nicht beteiligen.
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