SozialhilfeAargauer Regierungsrat gegen Meldepflicht bei Sozialhilfemissbrauch
SDA
2.10.2020 - 11:24
Die Mitarbeitenden der Sozialdienste von Gemeinden und Kanton sollen im Aargau der Staatsanwaltschaft nicht in jedem Fall melden müssen, wenn der Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch besteht. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Motion aus den Reihen von FDP, SVP und CVP abgelehnt.
Die Motion im Grossen Rat will den Regierungsrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen für eine Meldepflicht bei jeglichem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch zu schaffen. Heute sind die Sozialdienstmitarbeitenden nur verpflichtet, Verbrechen und schwere Vergehen zu melden – leichtere Vergehen jedoch nicht.
Der Regierungsrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, eine Sonderregelung ausschliesslich für den Sozialhilfebereich sei systemfremd. Es lägen keine Gründe vor, eine Übertretung oder ein leichtes Vergehen in diesem Bereich anders zu behandeln als eine Tat in anderen Gebieten, wie zum Beispiel bei den Sozialversicherungen oder Steuern.
«Einvernehmliche Lösung finden»
Ausserdem würde der Ermessensspielraum der Gemeinden durch eine generelle Meldepflicht eingeschränkt, schrieb der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Begründung. Heute könne ein Sozialdienstmitarbeiter bei einem leichten Fall von einer Meldung absehen, um eine einvernehmliche und zielführendere Lösung zu finden. Damit werde auch eine Belastung der Beziehung zwischen dem Mitarbeiter und dem Sozialhilfebezüger vermieden.
Den Sozialbehörden sei es schon heute möglich, festzulegen, dass jeder Verdacht auf Missbrauch dem Vorgesetzten zu unterbreiten sei. Eine allgemeine Meldepflicht würde jedoch für die Gemeinden und die Strafverfolgungsbehörden einen administrativen Mehraufwand verursachen, ohne einen Nutzen zu schaffen, argumentierte der Regierungsrat.
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